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Der letzte Schritt in der Gewaltfreien Kommunikation ist die Bitte.

Die vierte und letzte Komponente widmet sich der Frage, um was wir bitten möchten, damit sich unsere Lebensqualität verbessert.

Wir lassen also auf unsere Beobachtung, Gefühl und Bedürfnis eine konkrete Bitte folgen.

Je klarer wir wissen, was wir vom anderen möchten, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich unsere Bedürfnisse erfüllt werden.

So leicht das jetzt klingen mag – so schwer kann die Umsetzung sein.


  • Wie könnte eine diesbezügliche Bitte lauten?
  • Was genau wäre ein passender nächster Schritt?
  • Auf welche Weise kann konkret unterstützt werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Bitte und einer Forderung?
  • Und woran erkenne ich diesen Unterschied?
  • u.v.m.

Dieses Webinar ist interaktiv.
D.h. mitmachen ist erwünscht.

WICHTIGER HINWEIS: Beachten Sie, dass der Video-Konferenz-Dienst eine Funktion bietet, mit der Audiodaten und andere Informationen während der Sitzung aufgezeichnet werden können. Solche Aufzeichnungen können im Falle eines Rechtsstreits herangezogen werden.

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass wir planen, das Meeting aufzuzeichnen. Mit dem Kauf eines Tickets (kostenpflichtig oder kostenlos) erklären Sie sich damit einverstanden!

 -----    Die Aufzeichnung dient nur zu eigenen Lernzwecken und wird nicht veröffentlicht. Versprochen!     ----- 
Wir übernehmen keine Haftung für evtl. Verbindungsprobleme.
BITTE überprüfen Sie im Vorfeld ob Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.

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Im Falle einer Absage durch den Auftraggeber, kann eine Ersatzperson einspringen. Wird keine Ersatzperson gefunden, gelten folgende Ausfallregelungen:

  • Bei Absage bis 3  Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kosten als Ausfallgebühr berechnet.
  • Bei Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% der Veranstaltungsgebühr.
  • Bei späterer Absage 100% der Veranstaltungsgebühr.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, auf eine andere Veranstaltung umzubuchen.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Veranstalter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

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