Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bei Cloud Anwendungen
In unserem DIGITAL_WORKSPACE zeigt Rechtsanwalt Thomas P. Costard die technischen und rechtlichen Vor- und Nachteile des Cloud-Computings auf und stellt die Anforderungen der DS-GVO an Cloud-Anwendungen vor. Die Auswahl eines technisch, sowie rechtlich belastbaren Cloud-Anbieters ist die erste wichtige Voraussetzung zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen für das Cloud-Projekt.
Referent:
Die Kanzlei Costard - Fachkanzlei für IT-Recht und Datenschutz - wurde im Jahr 2003 von Thomas P. Costard gegründet. Der Rechtsanwalt und Informatiker betreut in seiner Fachkanzlei für IT-Recht & Datenschutz national und international operierende Unternehmen des Mittelstandes, große Industrieunternehmen und kirchliche Stellen. Die Kanzlei ist auf die Tätigkeitsschwerpunkte IT-Recht, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und Urheberrecht, E-Commerce und Internet- und Domainrecht spezialisiert. Außerdem übernimmt Rechtsanwalt Thomas P. Costard die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzberaters für die internen Datenschutzbeauftragten von Unternehmen oder für kirchliche Stellen. Rechtsanwalt Thomas Costard hat weitere Ausbildungen, wie die erfolgreiche Teilnahme am Fachlehrgang zum Fachanwalt für IT-Recht, die Ausbildung zum Datenschutz-Auditor, IT-Security-Manager und ISO 27001-BSI-Grundschutz-Experten absolviert.