Elektronische Kassensysteme müssen bis spätestens 31.03.2021 mit einer zertifizierten "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) ausgestattet sein. Die Beauftragung zum Einbau dessen oder eines neuen Kassensystems muss aber bereits jetzt erfolgt und schriftlich dokumentiert sein. Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungs- und Implementierungsphase gibt es jedoch nach wie vor viele Fragezeichen und Unsicherheiten. Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" erlaubt der Finanzverwaltung schon jetzt intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und den Zugriff auf die Kassendaten.
Für eine umfassende Information zu diesem wichtigen Thema laden die Handwerkskammer Dresden Sie gemeinsam mit der DATEV e.G. und der Steuerberaterkammer zu einem Onlineseminar ein:
"Elektronische Kassensysteme – An alles gedacht?"
Innerhalb von ca. 60 Minunten erhalten Sie einen umfassenden Blick zum Thema.
Das Onlineseminar findet am Montag, 07.12.2020 um 17:00 Uhr statt.