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GoBD
Anforderungen der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf den Unternehmensalltag
Eine Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Kassel zusammen mit den Kreishandwerkerschaften Biedenkopf, Marburg und Fulda sowie der DATEV
Unabhängig davon, ob die Buchführung schon seit Jahren mit Hilfe elektronischer Systeme erledigt und nur noch digital archiviert wird oder ob man sich gerade erst auf die ersten PDF-Rechnungen einlässt: Langfristig wird man sich auch hier den Entwicklungen im digitalen Geschäftsverkehr kaum entziehen können.
Doch welche Folgen hat dies für das einzelne Unternehmen und welche steuerlichen Anforderungen stellt die Finanzverwaltung an die elektronische Buchführung? Antworten darauf liefern die »Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff«, kurz: GoBD. Was viele nicht wissen: die GoBD beziehen sich nicht nur auf die Finanzbuchführung, sondern auch auf alle Vor- und Nebensysteme. Werden die hier genannten Anforderungen seitens der Unternehmen nicht erfüllt, droht im schlimmsten
Fall die Verwerfung der Buchführung und eine Schätzung des Finanzamts. Das gilt es tunlichst zu vermeiden!
Ein besonders wichtiger Punkt bei den GoBD ist die Verfahrensdokumentation, welche auch zunehmend im Rahmen von Betriebsprüfungen verlangt wird. Unternehmen müssen viele Bereiche der Buchführung umfassend dokumentieren. In der Verfahrensdokumentation sind die organisatorischen und technischen Abläufe der digitalen Buchführung darzustellen. Sie beschreibt, wie Belege erfasst, digitalisiert, verarbeitet und aufbewahrt werden.
Der Vortrag klärt über die Pflichten auf und informiert über Chancen, wie das betriebliche Belegwesen und die elektronische Buchführung mittels neuer Technologien effizienter und kostengünstiger gestaltet werden kann. Denn die Finanzverwaltung hat sich erstmals zum »Ersetzenden Scannen« von Belegen und der elektronischen Rechnungsstellung mit relativ konkreten Vorgaben geäußert. Neben Umsetzungsaufwand besteht auch die Möglichkeit, sowohl bestehende
Abläufe zu überprüfen als auch innovative neue Prozesse rechtssicher in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
Themen des Vortrags:
- GoBD in der Praxis: Wie sehen sie aus und welche Unternehmen sind betroffen?
- Prüfungssichere Archivierung: Welche speziellen Anforderungen werden an die elektronische Archivierung gestellt und wie können diese umgesetzt werden?
- Warum ist eine Verfahrensdokumentation so wichtig? Wer braucht welche und wie muss diese eigentlich aussehen?
- Hier tut´s meistens weh – Wie wirken sich die Anforderungen der GoBD auf die Betriebsprüfung aus?
Zielgruppe:
Unternehmer sowie Betriebsinhaber; Mitarbeiter im Bereich Steuern, IT und Rechnungswesen.
Die Veranstaltung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen welche gerade auf dem Weg in die Digitalisierung der kaufmännischen Prozesse sind sowie auch an diejenigen Betriebe, die bereits moderne Informationstechnologie in den betrieblichen Abläufen integriert haben.
Referent ist Guido Badjura, DATEV
2. April 2020 - 17 Uhr - abgesagt
Kreishandwerkerschaft Biedenkopf, Haus des Handwerks, Nikolauskirchstraße 18, 35216 Biedenkopf
22. April 2020 - 16 Uhr - abgesagt
Kreishandwerkerschaft Marburg / BBZ Marburg, Umgehungsstraße 1, 35043 Marburg-Cappel
9. Juni 2020 - 18 Uhr
Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda