Die folgenden Bestimmungen für die Durchführung von teilöffentlichen Veranstaltungen
in der Corona-Krise sind absolut verbindlich, da es von deren genauer Einhaltung abhängt,
dass diese Möglichkeit weiterhin bestehen bleibt:
Wer an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich rechtzeitig vorÂher anmelden, möglichst online,
​​​​​​​andernfalls telefoÂnisch während der Sprechzeiten im Pfarrbüro.
Menschen mit Symptomen von COVID-19 ist der Zutritt zum Gottesdienst nicht gestattet.
Das gilt auch, wenn Angehörige ihres Hausstandes solche Symptome aufweisen oder sich in Quarantäne befinden.
Den symtomfreien Angemeldeten, die auf der Liste eingetragen sind, ist der Zugang zum Gottesdienst und damit ein Platz gesichert.
Die Anmeldung sichert diesen Platz aber nur bis 5 Minuten vor Beginn - dann kann er an Wartende vergeben werden.
Bitte kommen Sie daher 15 Minuten vor Beginn zum Einlass.
Ihre Daten werden vier Wochen lang aufbewahrt und im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen BehörÂden weitergegeben.
Der Raum wird gut durchlüftet; daher ist die Raumtemperatur relativ niedrig - bitte kleiden Sie sich entsprechend.
Alle Teilnehmenden müssen vor und im Raum eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.
Am Eingang sollen die Besucher/innen ihre Hände desinfizieren.
Nach Beendigung der Veranstaltung wird der Vorraum unter Einhaltung des Mindestabstands möglichst zügig durchquert.
Auch vor dem Haus muss der Abstand weiter beachtet werden; es darf keine Gruppenbildung geben.​​​​​​​​​​​​​​