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Rechtssicher handeln bei Krankheit, Unfall und Notfall


mit Susanne Hartmann-Kasties, Rechtsanwältin, Mittwoch, 14.10.2026, 19:00 - 21:30 Uhr, online über Zoom


Krankheiten und Unfälle in der Kindertagespflege – aus juristischer Sicht

Krankheiten und kleine Unfälle gehören zum Alltag in der Kindertagespflege. Doch was ist rechtlich zu beachten, wenn ein Kind krank gebracht wird, während der Betreuung erkrankt oder eine chronische Erkrankung hat?

In der Fortbildung geht es unter anderem um folgende Fragen:

  • Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kindertagespflegepersonen bei akuten und chronischen Erkrankungen?

  • Was ist zu tun, wenn ein Kind während der Betreuung krank wird?

  • Was passiert bei einem Unfall – beim Kind oder bei der Kindertagespflegeperson selbst?

  • Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung und wann greift der Versicherungsschutz?

  • Welche rechtlichen Pflichten und Haftungsfragen sollten Kindertagespflegepersonen kennen?

Gemeinsam mit Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties werden typische Situationen aus der Praxis betrachtet, rechtlich eingeordnet und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Natürlich bleibt ausreichend Zeit für eigene Fragen und Diskussionen.

Susanne Hartmann-Kasties zählt zu den wenigen spezialisierten Rechtsanwältinnen im Bereich der Kindertagespflege. Seit vielen Jahren begleitet sie Kindertagespflegepersonen als Anwältin, Referentin und Dozentin in der Erwachsenenbildung. Ihre Schwerpunkte liegen in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie in der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus führt sie Fortbildungen für Fachkräfte der Kindertagesbetreuung durch und arbeitet mit verschiedenen Bildungsträgern der Erwachsenenbildung zusammen.

Eine individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich.

Für die Teilnehmer*innen wird  eine Teilnahmebescheinigung über 3 Unterrichtseinheiten (UE) auf der Plattform zum Download bereitgestellt.

Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.

Achtung! Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach, falls Sie keine Nachricht/Buchungsbestätigung zu dieser Fortbildung erhalten und prüfen Sie gegebenenfalls die angegebene E-Mailadresse auf etwaige Schreibfehler. Heben Sie die Buchungsbestätigung auf, Sie benötigen diese zwecks Zugang zur Teilnahmebestätigung im Anschluss an die Fortbildung!

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