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Info
Hier findest Du außerdem Infos zur Tagesordnung der Landeskonferenz 2019 sowie einen kurzen Auszug aus unserer Ordnung zum Thema Landeskonferenz.
Tagesordnung
Top 1 Begrüßung und Eröffnung
Top 2 Feststellung der Regularien
Top 3 Grußworte
Top 4 Bericht der Landesleitung
Top 5 Verabschiedungen, Ehrungen und Danksagungen
Top 6 Ausblick auf 2020
Top 7 Berichte aus Kompetenz- und Arbeitsgruppen
Top 8 Bericht des Hessenrates
Top 9 Bericht des Juniorhessenrates
Top 10 Anträge und Beschlüsse
Top 11 Wahl der Landesleitung und Stellvertretungen
Top 12 Wahl der Delegierten zur Bundeskonferenz Jugendrotkreuz 2020
Top 13 Bericht AG Gremiengestaltung und Gruppenarbeit
Top 14 Vorstellen der Gruppenergebnisse sowie Abstimmung über das Gesamtkonzept Gremien
Top 15 Verschiedenes
Top 16 Termine und Festlegung von Veranstaltungsorten 2020 / 2021
Die JRK Landeskonferenz in der Ordnung des Jugendrotkreuz Hessen (5.2):
Die Landeskonferenz ist das oberste Aufsichts- und Beschlussorgan des JRK auf Landesebene.
Zusammensetzung
Stimmberechtigt
- die Landesleitung
- jeweils einem Mitglied der Kreisleitung pro Kreisverband
- ein/e Delegierte/r pro Kreisverband
- zwei Vertreter/innen des JuniorHessenrats
- je ein/e Vertreter/in der anderen Kinder und Jugendgemeinschaften des DRK auf Landesebene
Jedes Mitglied der Landeskonferenz kann sein Stimmrecht nur in einer Funktion ausüben.
Beratend
- Landesgeschäftsstelle
- ein Vertreter anderer RKGemeinschaften
- Fachspezifische Personen auf Einladung
Aufgaben
Die Landeskonferenz
(1) entscheidet über Grundsatzfragen der JRK-Arbeit im Landesverband und kontrolliert deren Einhaltung,
(2) setzt die inhaltlichen Schwerpunkte für die JRK-Arbeit im Landesverband,
(3) beschließt grundsätzliche Positionen des JRK zu verbandsinternen und jugendspezifischen Angelegenheiten,
(4) kontrolliert die Umsetzung der Beschlüsse der Landeskonferenz,
(5) wählt die Landesleitung,
(6) wählt die Delegierten für die JRK-Bundeskonferenz.
Die Landeskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung, die nähere Einzelheiten regelt.
Ausrichtung und Tagungsfrequenz
(1) Die Ausrichtung der Landeskonferenz obliegt der Landesleitung.
(2) Die Landeskonferenz tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
(3) Eine außerordentliche Landeskonferenz wird einberufen, wenn mindestens ein Drittel ihrer Stimmberechtigten dies unter Angabe von Gründen bei der Landesleitung beantragt.
(4) Die Landeskonferenz wird schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen eingeladen. Die Versendung der Dokumente kann auch elektronisch an die jeweilige Kreisleitung erfolgen, die ihre/n Delegierte/n informiert.
(5) Die fristgemäße einberufene Landeskonferenz ist unter Angabe der Tagesordnung mit mindestens zwei Mitgliedern der Landesleitung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Beschlussfassung
(1) Für Änderungen der JRK-Ordnung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich und muss von der DRK-Landesversammlung erlassen werden.
(2) Alle weiteren Beschlüsse der Landeskonferenz werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Veranstaltungsort
Gemeinschaftshaus Wiesbaden BierstadtBiegerstraße 17
65191 Wiesbaden
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
50.07888, 8.28
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