Anmeldung
Info
- „ Soziale Sicherung der Pflegeperson bzw. Entlastungsleistungen “
Referent: Wolfgang Michel von der SVLFG
- Rentenversicherungsbeiträge
- Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung Entlastungsbetrag sind mtl. 125€ für jeden Pflegebedürftigen. Einsetzbar für:
- Eigenanteile der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Eigenanteile Tagespflege
- Verwendung für Selbstpflege (Nur Pflegegrad 1)
- Hilfen in Haushalt durch anerkannte Organisationen bzw. Personen
- Sonstige anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote