Info

Diese Online-Abfrage der KVWL ist beendet!

Nach dem 9. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind dem ambulant tätigen medizinischen Personal (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV) mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt Impfangebote anzubieten. Das medizinische Personal umfasst dabei sowohl Ärzte/-innen, Psychotherapeuten/-innen als auch deren medizinisches Praxispersonal.

Die Umsetzung und Organisation der Impftermine erfolgt durch den jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt. 

Um einen Impftermin zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte direkt mit der koordinierenden Einheit Ihres zuständigen Impfzentrums in Verbindung. Hierbei wird das zuständige Impfzentrum auf den Sitz der Praxis und nicht auf den Wohnort abgestellt. 

Hier finden Sie eine Auflistung der Internetpräsenzen zum Thema Coronavirus aller 27 Kreise bzw. kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe: â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹Corona-Informationen westfälische Kommunen | KVWL - Corona (corona-kvwl.de).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 0231-9432 9550 oder per Mail an covid-impfstoffbedarf@kvwl.de. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

​​​​​​​Herzlichen Dank!

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe