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Die Förderung mit einem Eingliederungszuschuss hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument bei der Integration von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen etabliert.
Es handelt sich um eine Förderung, deren Gewährung im Ermessen der Arbeitsagenturen liegt. Welche Kriterien zurzeit in diese Ermessensentscheidung einfließen, soll in dieser Veranstaltung erläutert werden.