​​​​​​​Der AK Kultur wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren bis zu fünf Mitglieder in den Kulturbeirat.
Die Aufgaben des Kulturbeirats sind die Beratung der Kulturpolitik und Kulturverwaltung, das Einbringen von Themen in den Kulturausschuss, die Vertretung der Beschlüsse und Interessen des AK Kultur nach außen, die inhaltliche und formale Vorbereitung der Sitzungen und die Unterstützung von Kulturakteur*innen.
​​​​​​​Kandidat*innen erhalten per Mail weitere Informationen zum Vorgehen. Aus organisatorischen Gründen können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 22.10.2020 eingegangen sind.