Anmeldung beendet
Info
Zum Hintergrund der Verordnung:
Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass,- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) werden zum 1. Mai 2025 Regelungen sowohl im Passgesetz als auch im Personalausweisgesetz in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren zur Übermittlung des Lichtbilds für die Beantragung eines Identitätsdokuments verändert. Die antragstellende Person im Inland hat dabei die Wahl: Sie kann das Lichtbild durch einen Dienstleister elektronisch fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln lassen. Alternativ kann sie das Lichtbild unmittelbar in der Pass- oder Personalausweisbehörde elektronisch erstellen, sofern die Behörde über entsprechende Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.
(siehe hierzu auch https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/DVI4/kabinett_VO-modernisierung_passwesen.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
Veranstaltungsort
Congress Centrum Holstenhallen NeumünsterJustus-von-Liebig-Straße 2-4
24537 Neumünster
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
54.072945, 9.984016
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Hinweise
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