Unterstützung für Kinder von Inhaftierten durch die Jugendhilfe - aus kinderrechtlicher Perspektive
Auf Grundlage der Veröffentlichungen der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte betrachten wir, welche Rechte Kinder bei der Inhaftierung eines Elternteils haben? Und welche Leistungen die Jugendhilfe diesen Kindern und Angehörigen anbieten kann und muss, um die Rechte und das Wohl der Kinder zu unterstützen?
Dieser Online Workshop richtet sich an: ​​​​​​​Mitarbeitende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, (Erziehungs)-Beratungsstellen und Jugendämtern sowie andere Interessierte
Inhalte:
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch im Falle einer Inhaftierung. Im Workshop zeigen wir die Unterstützungsmöglichkeiten aus kinderrechtlicher Perspektive auf. Als Arbeitsgrundlage dienen die beiden von der Monitoring-Stelle UN Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte herausgegebenen Expertisen:
- „Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft - Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis“
Im Spannungsfeld von Kinderschutz und Umgangsrecht, dabei immer das Kindeswohl im Blick, beleuchten wir folgende Fragen:
Was ist zu beachten, damit die Rechte der Kinder auf Umgang und auf Beratung für betroffene Familien umgesetzt werden können?
Wie können die Kinder und Familien unterstützt werden?
- „Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei inhaftiertem Elternteil - Kinderrechtliche Grundlagen, Leistungen nach SGB VIII und Schnittstellen zum Justizvollzug“ Die Expertise widmet sich den rechtlichen Grundlagen und der Ausgestaltung von ambulanten Unterstützungsmöglichkeiten. Im Vorwort schreibt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle: "...Wir brauchen ... ein Umdenken innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, was die Bereitstellung von Angeboten für die betroffenen Kinder betrifft. ...".
In Workshop schauen wir uns gemeinsam die im SGB VIII beschriebenen Leistungen für Kinder und betroffene Elternteile an und diskutieren, welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz bestehen und wie die praktische Umsetzung drinnen und draußen gestaltet werden könnte.
In unserem Online-Workshop möchten wir zudem Ihre Praxis-Erfahrungen aufnehmen und gemeinsam mit Ihnen neue Impulse erarbeiten, wie Fachkräfte im Netzwerk betroffene Familien wirksam unterstützen können. Außerdem stellen wir den Auftrag und die Aktivitäten der Landesfachstelle des Netzwerks Kinder von Inhaftierten (KvI) – Hessen vor.
Für Fragen und weitere Informationen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail (kvi-hessen@aktion-verein.org ) oder rufen uns an: 0641 / 96 97 66 53 (Landesfachstelle) oder 0176 – 523 936 53.
Kontaktieren Sie uns auch bei Interesse an einer Inhouse-Veranstaltung oder einer Vorstellung im regionalen Arbeitskreis.​​​​​​​