Anmeldung

Anmeldung 22. Landesjugendlager

Sei dabei beim 22. Landesjugendlager in Brandenburg an der Havel!
Erlebe spannende Tage voller Action, Spaß und neuen Freundschaften! Vom 28.07. - 02.08.2025 erwartet dich ein unvergessliches Abenteuer mit coolen Workshops, abwechslungsreichen Aktivitäten und jeder Menge gemeinsamer Erlebnisse. Sei Teil einer tollen Gruppe und gestalte das Landesjugendlager mit deiner Energie und Kreativität! Melde dich jetzt an und sichere dir deinen Platz – wir freuen uns auf dich!

Teilnehmer

Wir reisen an mit: 

Bitte hier eine numerische Anzahl von den Teilnehmenden eintragen.

Persönliche Daten des Ansprechpartners der Jugendgruppe:

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Bis zum 30.04.2025 gilt der Teilnehmerbeitrag von 150€ pro Person. Danach gilt ein Teilnehmerbeitrag von 175€ pro Person. 

Hinweise zur Anmeldung

Hiermit melden wir uns verbindlich zum 22. Landesjugendlager der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg im LFV e.V. (LJF), vom 28.07.-02.08.2025 in Brandenburg an der Havel, an. Mit der Anmeldung werden neben der Lagerordnung folgende Bedingungen und Hinweise zur Kenntnis genommen und anerkannt.

  • Der Teilnehmerbeitrag beträgt 150 Euro pro Person bei Anmeldung bis zum 30.04.2025. Bei späteren Anmeldungen beträgt der Teilnehmerbeitrag 175 Euro pro Person. Bist du als Brandenburger Jugendfeuerwehr kein ordentliches Mitglied in der LJF Brandenburg, dann beträgt der Beitrag bei Anmeldung bis zum 30.04.2025 450 € danach 525 €. Im Beitrag enthalten sind die Verpflegung sowie das allgemeine Rahmenprogramm. Maximal 600 Teilnehmende.
  • Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungslegung in der angegebenen Frist zu begleichen.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Es gilt die in der Anmeldung angegebene Personenzahl. Im Falle der Abmeldung/Nichtanreise von Teilnehmenden ab dem 01.06.2025 wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrags erhoben.
  • Die Unterkunft erfolgt in selbst mitgebrachten Zelten, die eigenständig auf- und abgebaut werden müssen.
  • Kosten für An- und Abreise können von der LJF nicht übernommen werden.
  • Die Aufsichtspflicht muss von den Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten der teilnehmenden Minderjährigen auf die Betreuenden übertragen werden. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Betreuenden, die LJF übernimmt keine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
  • Durch die Buchung spezieller Aktivitäten über das „Camp-Reisebüro“, die nicht im Rahmenprogramm enthalten sind, können weitere Kosten entstehen.
  • Weitere Informationen zum Camp werden auf unserer Homepage (www.ljf-bb.de) oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. 
  • Der Versicherungsschutz während des Zeltlagers ist über den jeweiligen Träger des Brandschutzes abzuklären.
  • Die LJF ist berechtigt, die Gesamtveranstaltung, ohne Nennung von Gründen, abzusagen. Entrichtete Teilnehmerbeiträge werden in diesem Fall zurückerstattet.