Anmeldung beendet

​​​​​​​Die hessische Antidiskriminierungsstelle, das AdiNet Südhessen und die Gemeinde Bischofsheim laden dich herzlich ein zum Training „Komm mit auf die Reise – Antidiskriminierung intersektional erfahren“.​​​​​​​​​​​​​​

Worum geht‘s? Das Training macht dich fit rund um die Themen Antidiskriminierung und Intersektionalität. Es erwarten dich:

  • Wissensvermittlung: Was bedeutet Intersektionalität? Was steht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
  • Praktische Hilfe: Welche Rechte habe ich? Wie kann ich mich und andere vor Diskriminierung schützen?
  • Ãœbungen zur Selbstreflexion: Was sind meine Privilegien? Wie kann ich sie zum Wohl von anderen nutzen?
  • Analyse von Fallbeispielen: Wie äußern sich unterschiedliche Diskriminierungsformen und was kann man dagegen tun?

Das Training wird durchgeführt von Sun Hee Martischius. Sie arbeitet als Bildungsreferentin zu den Themen Macht und Diskriminierung. Ihr Anliegen ist es, Lernräume zu schaffen, die einen intersektionalen Blick auf Rassismus, Sexismus und Adultismus ermöglichen. Das mit dem Ziel der Aufklärung und der Förderung von Engagement gegen Diskriminierung.

Die Teilnahme an der ganztägigen Veranstaltung ist kostenfrei und beinhaltet ein vegetarisches Mittagessen. ​​​​​​​

Das Training findet im Alten Trafohaus (Am Alten Gerauer Weg 28) statt. 

Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Wir freuen uns sehr über deine Teilnahme!


Anmeldung 

Etikette

Wir wünschen uns für die Veranstaltung einen respektvollen Austausch miteinander. Rassistische, antisemitische, queerfeindliche und andere diskriminierende Aussagen werden nicht geduldet. Gegen Personen, die solche Äußerungen tätigen oder aber verfassungsfeindliche Symbole zeigen, behält sich der Veranstalter vor, das Hausrecht durchzusetzen und betreffende Personen von der Veranstaltung auszuschließen.

Ausschlussklausel

Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von dieser Veranstaltung ausgeschlossen (vgl. § 6 Abs. 1 VersG). 

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