Info
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstof-
fe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
durchführt oder asbesthalti ge Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Bei
dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten
Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen
aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige
Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren
erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang
erworben.
Inhalt
Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Verwendung von Asbest
Vorschriften zum Umgang mit Asbest bzw. Asbestzement
ASI-Arbeiten geringen Umfanges
Arbeitsgeräte
Personelle Anforderungen
Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung
Abbruch- und Sanierungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Schriftliche Abschlussprüfung (Voraussetzung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)
Referent
FIRMA SCHADSTOFFSCHULUNG | Berufsgenossenschaftlich und behördlich anerkannte
Lehrgänge