Info
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstof-
fe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
durchführt oder asbesthalti ge Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Bei
dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten
Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen
aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige
​​​​​​​Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren
erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang
erworben.
Inhalt
Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Verwendung von Asbest
Vorschriften zum Umgang mit Asbest bzw. Asbestzement
ASI-Arbeiten geringen Umfanges
Arbeitsgeräte
Personelle Anforderungen
Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung
Abbruch- und Sanierungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Schriftliche Abschlussprüfung (Voraussetzung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)
Referent
FIRMA SCHADSTOFFSCHULUNG | Berufsgenossenschaftlich und behördlich anerkannte
Lehrgänge