Info

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstof-
fe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten 
durchführt oder asbesthalti ge Abfälle beseitigt, muss Ã¼ber einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Bei 
dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten 
Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen 
aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige
​​​​​​​Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse Ã¼ber einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren 
erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang 
erworben.


Inhalt

  • Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Verwendung von Asbest

  • Vorschriften zum Umgang mit Asbest bzw. Asbestzement

  • ASI-Arbeiten geringen Umfanges

  • Arbeitsgeräte

  • Personelle Anforderungen

  • Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung

  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten

  • Instandhaltungsarbeiten

  • Schriftliche Abschlussprüfung (Voraussetzung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)


Referent

FIRMA SCHADSTOFFSCHULUNG | Berufsgenossenschaftlich und behördlich anerkannte 
Lehrgänge


Termin 2,5 Tage

8. - 9. April 2024 | 9.00 - 16.15 UHR
10. April 2024 | 9.00 - 12.00 UHR


Veranstaltungsort

HTI BÄR & OLLENROTH KG
Mittenwalder Straße 8
15834 Rangsdorf

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