Die Impfkampagne in Nordrhein ist mittlerweile weit fortgeschritten. Es steht derzeit mehr Impfstoff zur Verfügung als es Impfwillige gibt.
Ab Herbst wird es voraussichtlich nötig werden, mithilfe von Auffrischungsimpfungen einer nachlassenden Immunantwort nach erfolgter SARS-CoV-2-Impfung entgegenzuwirken. Dies betrifft vor allem die ältere und immungeschwächte Bevölkerung, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Die Impfzentren werden ab Oktober nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sind aufsuchende Impfungen durch mobile Teams wie zu Beginn des Jahres diesmal nicht vorgesehen. Anders als bei den Erstimpfungen ist die Situation nicht zeitkritisch. Die Auffrischungsimpfungen sollen zwar ab dem 01.09. beginnen, es besteht jedoch keine Notwendigkeit, unbedingt als eine der ersten Einrichtungen an der Reihe zu sein. Der aktuell vorhandene Impfschutz Ihrer Bewohner*innen wird nur graduell und langsam abnehmen. Die Auffrischungsimpfungen weisen bereits den Weg in die "neue Normalität" der Regelversorgung und werden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Mit der vorliegenden Abfrage wollen wir sicherstellen, dass alle betreffenden Einrichtungen in Nordrhein eine Möglichkeit finden, die aufsuchenden Impfungen in ihren Einrichtungen zu ermöglichen. Der schnellste und effektivste Weg, an Impftermine zu kommen, besteht darin, dass Sie auf bereits bestehende Strukturen für Ihre Einrichtung zurückgreifen:
1. Wenn Sie einen oder mehrere Kooperationsverträge nach § 119b SGB V mit einem oder mehreren Vertragsärzt*innen abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte für die Organisation der Auffrischungsimpfungen an diese.
2. Wenn Sie keinen Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V mit Vertragsärzt*innen abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an andere, Ihrer Einrichtung bekannte Ärzt*innen. Das können Ärzt*innen sein, die in Ihrer Einrichtung einzelne Patienten versorgen oder Ärzt*innen, die in den vergangenen Jahren andere Impfungen (z. B. gegen Influenza) in Ihrer Einrichtung durchgeführt haben.
Hinweis: Füllen Sie die Umfrage erst aus, wenn Sie diese beiden Möglichkeiten geprüft haben!
Füllen Sie den folgenden Fragebogen bitte nur dann aus, wenn Sie bislang keinen Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V mit Vertragsärzt*innen abgeschlossen haben und auch sonst keine Möglichkeit sehen, die Impfung mit Vertragsärzt*innen selbst zu organisieren. Wir werden in diesen Fällen versuchen, Ihnen Vertragsärzt*innen für die Impfung zu vermitteln. Der organisatorische Aufwand für Sie (z. B. Terminplanung, Einholen der benötigten Unterlagen Ihrer Bewohner*innen etc.) ist bei beiden Vorgehensweisen identisch.
Ihre Kontaktdaten dienen ausschließlich dem Zweck, dass die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und ihrer Kreisstellen Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, um sich mit Ihnen hinsichtlich des Impfbedarfs in Ihrer Pflegeeinrichtung abzustimmen.
​​​​Herzlichen Dank!