Anmeldung

AWO Ferienbetreuung an der Grundschule Denzlingen

Mit freundlicher Unterstützung der Gemeinde Denzlingen bietet die AWO für Grundschulkinder der Grundschule Denzlingen Ferienbetreuung an. Die Zeiten der Ferienbetreuung haben einen Umfang von täglich 8 Stunden und beginnen um 7.30Uhr. Ihr Kind sollte bis 9.00Uhr ankommen und kann früher abgeholt werden. Die Ferienbetreuung kann nur als gesamten Block gebucht werden. Außnahme sind z.B. Brückentage. Für jedes Kind ist ein Mittagessen pro Tag für 4,50€ bestellt. Zwei Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung kann Essen abbestellt werden ansonsten muss es bezahlt werden.

Für jedes weitere Kind, füllen Sie die nachfolgende Abfrage bitte erneut aus. Vielen Dank.

Vormerkung Ferienbetreuung 2027

Ferienblock buchen

Tägliche Ferienbetreuungszeit von 07:30 - 15:30 Uhr. Anwesenheit von 09.00 - 13:30 Uhr erwünscht.

Der Preis pro Ferienwoche ergibt sich aus Anzahl der Tage mal 25,00 € pro Tag.

Das Mittagessen pro Tag beträgt zusätzlich 4,50€.

Die Voranmeldung läuft bis 06.September 2026

Laut Ganztagsförderungsgesetzt (GaFöG) gibt es lediglich 4 Schließwochen (20Tage) im Jahr. Um den Personaleinsatz planen zu können, bitten wir um eine Vormerkung bis 06.September 2026 für das gesamte Schuljahr 2026/27. Die Herbstferien 2026 und Weihnachtsferien 26/27 sind bereits über das online Buchungsportal der Gemeinde erfragt https://denzlingen.de/p/schuelerbetreuung. Im online-Portal der Gemeinde eingetrage Ferienbetreuungen werden berücksichtigt und müssen nicht über diese Abfrage erneut eingegeben werden.

Erst mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat können wir Ihnen einen Platz in der Ferienbetreuung sichern. Wir senden Ihnen Ihnen dies per Mail zu. Die Abbuchung erfolgt für alle angemeldeten Ferienbetreuungen Anfang Januar 2027. Bei Rücktritt bis 2 Monate vor der jeweiligen Ferienbetreuung (erster Ferientag) kann der Betrag voll erstattet werden. Danach wird auch bei Nichterscheinen der volle Betreuungsbetrag fällig. Bis zwei Wochen vor dem ersten Ferienbetreuungstag kann das Mittagessen abbestellt werden ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Bei rechtzeitiger Stornierung wird Ihnen der bereits bezahlte Betrag rückerstattet.

Laut GaFöG haben im Schuljahr 2026/27 alle Kinder der Juniorklasse und der 1.Klassen ein Recht auf einen Ferienbetreuungsplatz. Wir sind bemüht darüber hinaus alle anderen Grundschulkinder ebenfalls aufzunehmen. 

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