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Seminarinhalt: Oft stellt sich für Fachkräfte in der Jugendhilfe die Frage, ob für junge volljährige Menschen noch ein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht. Diese Unsicherheit zeigt sich immer wieder in der ombudschaftlichen Beratung, insbesondere angesichts knapper öffentlicher Mittel und zunehmender Komplexität der Bedarfslagen. Wie können Leistungen eingefordert, Bedarfe präzise benannt und Zuständigkeiten geklärt werden?
Ziel dieser Fortbildung ist, über die rechtliche Situation sowie Ansprüche junger Volljähriger zu informieren und aufzuzeigen, wie diese anhand konkreter Fallbeispiele und praxisnaher Vorgehensweisen durchgesetzt werden können.
Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Rechte junger Volljähriger und Careleaver gestärkt, wie beispielsweise durch die Coming-Back-Option (§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB VIII) und die Nachbetreuung(§ 41a SGB VIII) nach dem Hilfeende.
Zielgruppe sind Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, die Wissen zu Rechtsansprüchen und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.
Die Fortbildung behandelt anhand von Fallbeispielen u.a. folgende Themen:
- Klarstellung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige,
- Coming-Back-Optionen für Careleaver,
- Verbindliche Übergangsplanung mit anderen Sozialleistungsträgern
- i.V.m § 36b SGB VIII,
- Recht auf Nachbetreuung für Careleaver
- Abgrenzung zwischen §§ 41/34 und § 13.3 SGB VIII,
- Schnittstellen zum SGB XII und SGB IX
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt:
- Was ist im Hilfeplanverfahren zu beachten?
- Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung /
- des Bedarfs?
- Wie sollte eine Übergangsplanung gestaltet sein?
- Haben über 18-Jährige Geflüchtete Anspruch auf Jugendhilfe?
Referentin: Ulli Schiller, Dipl. Sozialpädagogin. Langjährige Berufserfahrung in der ombudschaftlichen Arbeit, sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschultätigkeit der sozialen Arbeit sowie zahlreiche Fortbildungen zum SGB VIII und angrenzenden Rechtsgebieten
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Teilnahmegebühr:
- 75 € für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bremen
- 85 € für Externe
Veranstalter ist das BeBeE - Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen