Anmeldung beendet
Info
Hinweise zur Anmeldung:
An den Besinnungstagen können ausschließlich Mitarbeitervertreter*innen aus dem Bistum Münster teilnehmen.
Die Besinnungstage fallen nicht unter den Schulungsanspruch gem. § 16 MAVO.
Kosten können unter Umständen vom Dienstgeber übernommen werden (siehe untenstehende Erläuterungen).
Der Rechtsanspruch auf Freistellung für die Teilnahme ist in der KAVO, AVO und der AVR geregelt:
§ 40 KAVO:
Als Fälle, in denen der Mitarbeiter unter Fortzahlung des Entgelts nach §§ 23, 23a im nachstehend genannten Ausmaß freigestellt wird, gelten die folgenden Anlässe:
Teilnahme an Exerzitien und Einkehrtagen: bis zu 3 Arbeitstage jährlich mit der Maßgabe, dass die innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommenen Tage in das nächstfolgende Jahr übertragen werden können.
§ 29 AVO:
Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Angestellte unter Fortzahlung der Vergütung im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe: Teilnahme an Exerzitien und Einkehrtagen und an Veranstaltungen des Deutschen Katholikentages, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen bis zu 5 Arbeitstage im Kalenderjahr.
§ 10 AVR:
Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnimmt, erhält hierfür im Kalenderjahr bis zu 3 Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge.
Kosten:
Gemäß der neuen Grundordnung, die ab 01.01.2023 in allen Einrichtungen von Kirche und Caritas gilt, können unter Umständen die Kosten für die Teilnahme vom Dienstgeber übernommen werden. Auszug:
Artikel 5 Fort- und Weiterbildung
(1) Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf berufliche Fort- und Weiterbildung. Diese umfasst die fachlichen Erfordernisse, ebenso wie die ethischen und religiösen Aspekte des Dienstes und Hilfestellungen zur Bewältigung der spezifischen Belastungen der einzelnen Tätigkeiten.
(2) Allen Mitgliedern der Dienstgemeinschaft sollen verpflichtende Fort- und Weiterbildungen angeboten werden, in denen sie berufs- und tätigkeitsbezogen spezifische religiöse und ethische Kompetenzen erwerben können, um die Menschen, die die kirchlichen Dienste in Anspruch nehmen, in ihrer religiösen Praxis zu unterstützen und um das christliche Selbstverständnis der Einrichtung zu stärken. Darüber hinaus sollen für die Mitarbeitenden freiwillige Angebote zu Spiritualität und Seelsorge gemacht werden, um sich mit den eigenen Sinn- und Glaubensfragen des Lebens zu beschäftigen.
(3) Die Kosten für Fort- und Weiterbildung trägt in der Regel der Dienstgeber. Das Nähere regeln die einschlägigen Ordnungen. (Art. 5, Grundordnung)
…
3. Kirchliche Einrichtungen sind elementarer Teil von Kirche. Aus diesem Grund sollen für die Mitarbeitenden Angebote zu Spiritualität und Seelsorge gemacht werden. Hierdurch erhalten sie die Möglichkeit, sich mit den eigenen Sinn- und Glaubensfragen des Lebens zu beschäftigen. Die Teilnahme an diesen Angeboten erfolgt freiwillig.
4. Um hier Fort- und Weiterbildungen wirksam und effizient bereitstellen zu können, erscheinen Kooperationen zwischen den Diözesen bzw. den Verbänden der Caritas und den verschiedenen Trägern für die Bereitstellung eines ansprechenden Unterstützungsangebotes sinnvoll.
5. Die Kosten für notwendige, fortlaufende Qualifikationen durch Fort- und Weiterbildungen der Beschäftigten im oben beschriebenen Sinne tragen in der Regel die Dienstgeber, unbeschadet der einschlägigen tarifrechtlichen oder sonstigen Vereinbarungen. (Bischöfliche Erläuterungen zu Artikel 5)
Sie sollten sich also kurzfristig mit Ihrem Dienstgeber in Verbindung setzen, um zu klären, ob er die Kosten gem. der oben beschriebenen Grundordnung übernimmt.
Die Kosten für die Teilnahme betragen inkl. Fährfahrt, Verpflegung und Übernachtung € 360,-. Die Anreise bis zur Fähre erfolgt auf eigene Kosten. Für die Bildung von Fahrgemeinschaften werden die Adressen und die privaten Handy-Nummern der Teilnehmenden frühzeitig bekannt gegeben. Damit erklärst du dich bei Anmeldung einverstanden.
Für die Inanspruchnahme der Freistellung zu Exerzitien und Besinnungstagen erhältst du eine Anmeldebestätigung sowie im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erhältst du eine Rechnung über die zu entrichtende Teilnahmegebühr. Mit Bezahlung des Beitrages wird deine Anmeldung wirksam.