Änderungen im Betreuungsrecht
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Im Betreuungsrecht bedeutet dies wesentliche Änderungen, mehr Selbstbestimmung für Betreute und geänderte Anforderungen für Betreuer. Ganz neu ist das Ehegattenvertretungsrecht, ein Notfallgesetz, das bei plötzlichen Krankheitsereignissen, eingesetzt werden kann.
Die Referentin Ute Schulz von der Fachstelle für rechtliche Betreuungen und Vorsorge des Caritasverbands Main-Taunus e.V. wird über die neuen Bestimmungen im Betreuungsrecht und insbesondere über das Ehegattenvertretungsrecht informieren.