Ist das Kunst oder kann das weg?
Beuys-Talk mit Werkstatt.
Kommunikation ist ein zentrales Thema im Werk von Joseph Beuys. Es durchzieht sein Œuvre wie ein roter Faden. Vor allem seine Vorträge und Aktionen waren für ihn Anlass, mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Kommunikation steht für die (über-)lebenswichtige Verbindung zwischen Individuen. Es verwundert daher nicht, dass der gesellschaftskritische Künstler, der eine Erweiterung des Kunstbegriffs propagierte, politisch aktiv war und sich früh in der grünen Bewegung engagiert hat.
Die Museumsstiftung Post- und Telekommunikation hat 1989 das Objekt „Fadentelephon S – E“ erworben. Der Ankauf des Multiples von 1960, das den Dialog über Distanz in elementarer Form durch zwei Blechdosen, die mit einem Faden verbunden sind, verdichtet, sorgte für einigen Aufruhr.
Zum 100. Geburtstag von Joseph Beuys stellen wir die Ankaufsgeschichte des „Fadentelefons“ vor und fragen nach dem Verhältnis von Kunst und Politik für den gesellschaftlichen Wandel.
Anschließend können die Gäste in der Werkstatt aktiv werden und unter Anleitung Beuys‘ Ideen gestaltend nachspüren. Veränderungen in der Wahrnehmung der Welt sind nicht ausgeschlossen.
Gespräch und Werkstatt richten sich an Familien mit Kindern ab 12 Jahren und Erwachsene.
Termin: Donnerstag, 16.12.2021
Im Dialog
Margret Baumann, M.A., Redakteurin, Ausstellungskuratorin und Mitherausgeberin des Bands: „Wer nicht denken will fliegt raus“ – Joseph Beuys Postkarten
Mirjam Schmidt, MdL, Bündnis 90/Die Grünen
Moderation: Dr. Corinna Engel, Museum für Kommunikation Frankfurt
Kosten
Gespräch: kostenfrei
Werkstatt: 15 €
Besucher:innen der Veranstaltung müssen die aktuellen 3-G+ Regeln einhalten. Folgende Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen, stehen zur Auswahl:
- Geimpft: Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung per Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App, gedrucktes Impfzertifikat oder Impfpass. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen erhalten hat und dessen letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Oder auch wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Genesen: Vorlage einer gültigen Genesenenbescheinigung oder Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal sechs Monate.
- Getestet: Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests und Antigentests werden nicht akzeptiert, eine Möglichkeit zur Testung vor Ort besteht nicht.
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