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Brandschutzhelfer Ausbildung

Wie viele Brandschutzhelfer braucht man pro Apotheke?

Wie viele Brandschutzhelferinnen oder -helfer benötigt werden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und wird daher eigenverantwortlich von der Apothekenleitung festgelegt. Dabei hat sie die Brandgefährdung sowie die An- und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, etwa durch Teilzeitbeschäftigung, Fortbildung oder Urlaub, zu berücksichtigen. Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ reicht es meist aus, fünf Prozent der Beschäftigten in der Brandschutzhilfe auszubilden. Bei Apotheken mit bis zu 20 Beschäftigten genügt somit ein Brandschutzhelfer oder eine Brandschutzhelferin, wobei idealerweise über die gesamte Öffnungszeit der Apotheke sichergestellt sein sollte, dass im Notfall eine fachkundige Person Brandschutzhilfe leisten kann.​​​​​​​

(Auszug aus: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/06/14/was-apotheker-ueber-brandschutz-wissen-muessen-teil-2)

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