Foto: Katharina Gebauer (2023)

Anmeldung

Interessensbekundung zur Teilnahme am Christkindlesmarkt 2025 und Zuweisung eines Verkaufsplatzes an den Original Regional-Weihnachtsbuden


Für jede(n) Aussteller:in ist generell ein eigenes Formular auszufüllen. 


Hinweis: Die aktuellen Preise beziehen sich auf die Bereitstellung (Auf-/Abbau, Dekoration, Bespannung) von vier Original Regional-Weihnachtsbuden am gewohnten Standort hinter der Sebalduskirche gegenüber dem Alten Rathaus. Je nach Interesse kann die Anzahl der Original Regional-Weihnachtsbuden (Reduktion auf 3 Buden) und damit einhergehend der Preis variieren. 

Teilnehmer

Buchungszeiten

Sortiment

Es wird auf ein breites Sortiment und auf eigene Produktbündel Wert gelegt. Das Angebot an alkoholischen Produkten – insbesondere in Flaschen - (z.B. Liköre, Edelbrände, Weine, etc.) sollte höchstens 50 % des Sortiments je Anbieter:in einnehmen. Zudem ist die Verkaufsfläche von alkoholischen Produkten je Anbieter:in – insbesondere in Flaschen - auf die Hälfte zu beschränken. Wünschenswert wäre ein ausgewogenes Angebot an Essen und Trinken bzw. Non-Food-Produkten (am besten zu gleichen Teilen) je Anbieter:in. Wir empfehlen das Sortiment eines jeden Betriebes mit Produkten aus der zugehörigen Initiative und Spezialitäten der Kulinarischen Landkarte aus der eigenen Region zu ergänzen.

Stromversorgung

Die Stromkosten werden anteilig zzgl. zu Miete und Ausschankgebühr an die AusstellerInnen bzw. Regionalinitiativen verrechnet. Die Weiterverrechnung an AnbieterInnen ohne und AnbieterInnen mit Ausschank erfolgt im Verhältnis 1/3 zu 2/3.

Zusätzliche Informationen

Die Standmiete (inkl. Gebühr für Alkoholausschank und Stromverbrauch) wird den Initiativen bzw. den AusstellerInnen Ende 2025 / Anfang 2026 von der Geschäftsstelle Metropolregion Nürnberg in Rechnung gestellt. Den Initiativen steht es frei, den Betrag (anteilig) an Ihre teilnehmenden AnbieterInnen weiter zu reichen oder selbst zu übernehmen. 

Für die Auswahl der teilnehmenden AnbieterInnen und die Koordination untereinander sind die Regionalinitiativen verantwortlich. Über wesentliche Änderungen ist die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg durch die Regionalinitiativen in Kenntnis zu setzen.  

Die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg versucht die gewünschten Zeiträume zu berücksichtigen. Eine Garantie ist nicht möglich. Nach Rückmeldung aus allen Initiativen wird sich die Geschäftsstelle mit einem Vorschlag zur Budenbelegung rückmelden. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

Zur Abstimmung der finalen Budenbelegung versendet die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg den Planungsentwurf an die VertreterInnen der Regionalinitiativen bzw. die betreffenden AusstellerInnen. Nach finaler Planerstellung werden Konzept und Verträge an die Regionalinitiativen und AusstellerInnen versandt.

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