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Anmeldung

Gebäudebegrünung: ein Gewinn für Unternehmen

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region Bonn/Rhein-Sieg,

wir laden Sie herzlich ein zur Fachveranstaltung „Gebäudebegrünung – ein Gewinn für Unternehmen“ des Nachhaltigkeits-Hub Region Bonn.


Im Rahmen der Veranstaltung werden Ihnen die Vorteile von Gebäudebegrünung am praktischen Beispiel und durch interessante Kurzvorträge nähergebracht. Die Begrünung von Dächern, Fassaden und zuvor versiegelten Flächen verbessert das lokale Mikroklima und die Luftqualität, schafft neue Flächen zur Erholung, dient kühlend und speichernd als Schutz gegen Hitze- und Starkregenereignisse und kann zu CO2-Einsparungen, einer höheren Langlebigkeit der Gebäudehülle oder auch effizienterer Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen beitragen. Die Veranstaltung thematisiert diese und weitere Vorteile für Unternehmen.

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Zum Programm der Veranstaltung:

Ein Impuls zum Thema Extremwetterereignisse (Starkregen und Hitze) bildet den thematischen Einstieg. Neben einem allgemeinen Kurzvortrag zum Thema Gebäudebegrünung wird das Förderprogramm "Begrünung" der Stadt Bonn vorgestellt. Im Anschluss hieran kann sich die Gruppe vor Ort bei der Begehung des Daches der Bundeskunsthalle ein Bild von der kürzlich begonnenen ökologischen Aufwertung des vorhandenen Gründachs machen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite "Info".


Des Weiteren besteht für die angemeldeten Gäste die Möglichkeit, die Ausstellung „Save Land“ kostenlos vor oder nach dem Veranstaltungsprogramm zu besuchen, um die Veranstaltung inhaltlich abzurunden. Die Bundeskunsthalle ist am Veranstaltungstag bis 21:00 geöffnet. Mehr Informationen zur Ausstellung finden Sie ebenfalls auf der Seite "Info".


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Einverständniserklärung Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden durch die Veranstalter und ggfs. Medienvertreter:innen Bild, Video- und Tonaufnahmen gemacht. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen für Zwecke der Dokumentation sowie im Rahmen der Berichterstattung über den oben genannten Anlass in und über folgende Medien veröffentlicht werden dürfen:

- in der Presse (im Printmedium sowie in digitalen Medien des jeweiligen Presseanbieters)
- auf den Internetseiten der Veranstalter
- auf Social-Media Plattformen im Internet (LinkedIn, Facebook, Instagram.) und in Videos

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