Grundsätzlich gilt:
Die Veranstalterin und der Veranstalter haben die Kontaktdaten (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erheben, diese für 4 Wochen aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Die Nichterhebung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 3.000 € geahndet werden kann. Die Kontaktdaten sind korrekt anzugeben. Falschangaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 1.000 € geahndet werden kann.
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