Info
Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler der Demokratie in Deutschland. Es fördert das gesellschaftliche Engagement und stärkt die demokratischen Strukturen auf verschiedene Weise:
Förderung der Bürgerbeteiligung
- Ehrenamtliche Tätigkeiten ermöglichen es den Bürgern, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dadurch fühlen sich Menschen stärker in die Gemeinschaft eingebunden und haben das Gefühl, mitgestalten zu können.
- Die Partizipation im Ehrenamt ist ein Ausdruck von gelebter Demokratie, da sie zeigt, dass Menschen nicht nur Zuschauer, sondern Akteure in einer pluralistischen Gesellschaft sind.
Stärkung der Zivilgesellschaft
- Ehrenamtliche Organisationen und Initiativen agieren unabhängig von staatlichen Institutionen. Sie schaffen Raum für Diskussionen, Innovationen und gesellschaftliche Veränderungen, was die Vielfalt und Stabilität einer Demokratie unterstützt.
- Eine starke Zivilgesellschaft wirkt als Kontrollinstanz und kann Missstände in der Politik aufzeigen.
Vermittlung von demokratischen Werten
- Im Ehrenamt werden wichtige demokratische Prinzipien wie Solidarität, Toleranz, Verantwortung und Mitbestimmung gelebt und vermittelt.
- Die Zusammenarbeit in ehrenamtlichen Projekten fördert den Austausch zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen und trägt zur Integration und Verständigung bei.
Förderung der sozialen Gerechtigkeit
- Ehrenamtliche Arbeit setzt sich oft für benachteiligte Gruppen ein, z. B. durch Unterstützung in sozialen, kulturellen oder bildungspolitischen Bereichen. Dies trägt zur Chancengleichheit bei und stärkt das Vertrauen in die Demokratie.
Vertrauen in demokratische Institutionen
- Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, entwickeln oft ein besseres Verständnis für die Funktionsweise von Politik und Verwaltung. Dies kann das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse stärken.
Zunehmend beklagen ehrenamtliche Strukturen einen Rückgang an aktiven Personen, einen Mangel an Nachwuchs sowie allgemein bürokratische Hürden. Im Rahmen der Demokratiekonferenz möchten wir uns aktuellen Herausforderungen für ehrenamtliche Strukturen widmen:
Folgender Ablauf ist geplant:
09:00 – 10:00 Uhr – Ankommen / Registrierung
10:00 – 11:00 Uhr – Vortag „Ehrenamt in der Krise?" -
Prof. Dr. Roland Roth (Politikwissenschaftler und Bürgerrechtler)
11:00 – 12:00 Uhr – Vortrag aus der Praxis „Jugend in das Ehrenamt - Innovative Ansätze in der Vereinsarbeit“ -
Tilmann Häußler, 2. Vorsitzender des SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 e.V.
12:00 – 13:00 Uhr – Mittagspause
13:00 – 15:00 Uhr Thematische Workshops zum Thema Ehrenamt (die Workshops finden in zwei Runden statt, es können daher aus vier Workshops zwei gewählt werden)
a) "Wie kann Jugendbeteiligung in der Vereinsarbeit gelingen?"
Mirko Völkel (TuS Schwarz-Weiß Bismark e.V.) & Maria Burkhard (Landeszentrum Jugend + Kommune)
b) "Vereinsarbeit divers – wie kann Integration in die Vereine gelingen?"
Amer Rhayem (Integrationslotse, Landkreis Stendal) Marcus Kronfeldt (Engagementzentrum "Menschen helfen")
c) "Kommunalpolitik und Ehrenamt – Diversität und Frauen in die Kommunalparlamente!"
Karina Cleve (Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Jerichower Land) &
Alexander Wittwer (Partnerschaft für Demokratie des Landkreises & der Hansestadt Stendal)
d) "Vereinsarbeit neu gedacht - Was braucht es, damit Du dich ehrenamtlich engagierst?"
Franziska Probst (Mobile Jugendarbeit EG Stadt Bismark / Engagierte LEADER-Region)
15:00 – 15:30 Uhr – Blitzlichter aus den Workshops
15:30 – 16:30 Uhr – Podiumsdiskussion:
Carola Schulz (Präsidentin des Kreissportbund Altmark-Stendal e.V.),
Stefan Korneck (SCM Energy / Vizepräsident der IHK Magdeburg),
Robert Becker (als Privatperson ehrenamtlich engagiert in Tangermünde),
Anja Viertel (Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Schinne / EG Stadt Bismark)
Ausschlussklausel
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.