Gemäß der neuen DiAg-Ordnung werden drei ständige Arbeitsgruppen aus der Vollversammlung heraus besetzt. Zwei davon für eine Amtszeit - dies ist bereits geschehen. Die AG Vollversammlung wird jeweils vor einer anstehenden Vollversammlung neu besetzt. Es geht um die inhaltliche und organisatorische Planung der Vollversammlung (Thema, Ablauf/Programm, Referent*innen, ...).
Die Arbeitsgruppen sind eine tolle Chance, sich auf Bistumsebene in begrenztem Rahmen zu engagieren und sich einzubringen.
Sie sollen jeweils mit bis zu fünf Personen besetzt werden, darunter jeweils ein DiAg-Vorstandsmitglied. Für die Treffen der Arbeitsgruppen sind die Mitglieder laut § 15 DiAg-Ordnung freizustellen. Wenn ein Mitglied Ihrer MAV Interesse hat, an der AG zur Vorbereitung der Vollversammlung im Frühjahr 2027 teilzunehmen, dann freuen wir uns über die Vormerkung. Um in der AG mitzuwirken, ist die Teilnahme in der Vollversammlung nicht erforderlich.