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COMIC-LESUNG UND GESPRÄCH "DIE FARBE DER DINGE" mit Martin Panchaud


Der Schweizer Comiczeichner Martin Panchaud stellt im Museum für Kommunikation seinen Comic vor.

„Die Farbe der Dinge“ ist ein ganz außergewöhnliches Buch. Martin Panchaud erzählt darin eine rasante, hochdramatische Geschichte über familiäre Gewalt, eine Pferdewette und einen Walfisch mit den Stilmitteln der Informationsgrafik. Was scheinbar distanziert klingt, entfaltet einen enormen erzählerischen und emotionalen Sog. Für den Berliner Tagesspiegel „Der Comic des Jahres“, zudem der Gewinner des schweizerischen Kinder- und Jugendbuchpreises 2021.


Moderation: Jakob Hoffmann. Ãœbersetzung: Marianne Crux


Martin Panchaud wurde 1982 in Genf (Schweiz) geboren und lebt seit einigen Jahren in Zürich. Als Graphic Novel-Autor hat er mehrere Publikationen mit Comics, großen Erzählformaten und Computergrafiken in einem einzigartigen visuellen Stil verfasst.


Seine Legasthenie war ein Hindernis, das seine Schullaufbahn erheblich beeinträchtigte. Sie führte dazu, dass er das Lesen sowie die Interpretation von Formen und deren Bedeutungen in den Mittelpunkt seiner Forschung stellte und einen ganz besonderen Stil wählte, um seine Kreativität auszudrücken und Geschichten zu erzählen.


Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Schweizerischen Generalkonsulat Frankfurt, dem Institut francais Frankfurt, Stories&Strips und dem Museum für Kommunikation Frankfurt (in der Reihe Leben und Lernen X.0)



Eintritt 4,- Euro an der Abendkasse



Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


Besucher der Veranstaltung müssen die aktuellen 3-G-Regeln einhalten. Folgende Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen, stehen zur Auswahl:

  • Geimpft:  Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung per Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App, gedrucktes Impfzertifikat oder Impfpass. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen erhalten hat und dessen letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Oder auch wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
  • Genesen: Vorlage einer gültigen Genesenenbescheinigung oder Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal sechs Monate.
  • Getestet: Vorlage eines negativen Corona-Antigenschnelltests, nicht älter als 24 Stunden und ausgestellt von einer offiziellen Corona-Teststelle. Oder Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests werden nicht akzeptiert, eine Möglichkeit zur Testung vor Ort besteht nicht.


Teilnehmer

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