Informationen für Arbeitgebende und Institutionen
​​​​​​​
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Gleichzeitig stellt es die Unternehmen vor große Herausforderungen.
Daher möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und zu den Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr geben.
WANN? 05.05.2026 von 10 bis 11 Uhr
WER? Referent: Oliver Meier (allgemeiner Berater der Landesfachstelle für Barrierefreiheit)
WIE? MS-Teams-Besprechung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich gleich an.
Sie erhalten im Anschluss Ihre Buchungsbestätigung von eveeno mit dem MS Teams-Einwahllink zur Veranstaltung.​​​​​​​
Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns unter: sachsen-anhalt-nord.chancengleichheit@arbeitsagentur.de​​​​​​​​​​​​​​