Mittwoch, 6. Apr. 2022 von 16:00 bis 18:00
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie enthält normierte Standards für die Immobilienbewertung und ist sowohl für die Arbeit der Gutachterausschüsse als auch für die Bewertungssachverständigen von Bedeutung.
Darüber hinaus wurde insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte auch für die steuerliche Bewertung angepasst. Derzeit werden die Normalherstellungskosten (NHK) überarbeitet und das nun zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet derzeit Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA).
Das Seminar gibt einen Überblick der neuen Regelungen und zeigt die noch anstehenden Änderungen für die kommenden Jahre auf. Ferner werden die wesentlichen Änderungen der Thüringer Gutachterausschussverordnung vorgestellt.
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