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Der Entlastungsbetrag in der Pflegeversicherung:
Wie beantrage ich die Hilfe durch Ehrenamtliche?


Pflegebedürftige Menschen, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (bzw. 1.572 Euro im Jahr). Seit Jahresbe­ginn 2025 können auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft oder aus dem Freundeskreis Unterstützung im Alltag geben.


Welche Voraussetzungen müssen ehrenamtliche Helfende erfüllen? Müssen die eh­renamtlich Helfenden volljährig sein? Muss vorher ein Antrag gestellt werden? Wie wird mit der Pflegekasse abgerechnet? Die Referentin wird diese und weitere Fragen beantworten und pflegenden Angehörigen Tipps aus der Praxis geben.


Referentin: Manuela Rettkowski, geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen, Leitung EUTB Bad Säckingen, Mitglied im Bundesvorstand des Bun­desverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. sowie ehrenamtliche Richterin am So­zialgericht Karlsruhe.


Moderation: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Men­schen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.


Termin: Dienstag, 8. April 2025, 18.30 Uhr – 20.00 Uhr


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