Anmeldung

Antrag auf Förderung der Famulatur


Die KVWL fördert Medizinstudenten, die ihre Famulatur in einer hausärztlichen Praxis oder in einer Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in einer ländlichen Region absolvieren.


Die Fördersumme in einer Hausarztpraxis beträgt dabei bis zu 400€ im Monat; bei einer allgemeinen fachärztlichen Praxis sind es bis zu 200€ im Monat. 


Die Förderung soll unter anderem einen Anreiz für die Medizinstudentinnen und -studenten geben, die vielfältigen Aufgabengebiete eines niedergelassenen Arztes in der hausärztlichen- sowie in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung vorrangig in ländlichen Gebieten kennenzulernen.


Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail

Antragsteller(in):

Nähere Angaben zur Famulatur

Im folgenden Zeitraum absolviere ich die Famulatur:

Name und Adresse der Praxis im Geltungsbereich der KVWL:

Die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis dient der eindeutigen Zuordnung der Famulaturpraxis. Sollte Ihnen diese BSNR nicht vorliegen, erfragen Sie die Nummer bitte bei Ihrer Famulaturpraxis.

Kontoangabe:

Die Monatszahlung in Höhe von 400€ bzw. 200€ erfolgt auf nachfolgendes Konto:

Sonstiges

Der Antrag sollte 4 Wochen vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden, spätestens jedoch während der Famulatur.


Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichung des Famulaturzeugnisses. 

Famulaturförderung und BAföG​​​​​​​

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, müssen beachten, dass andere Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen als Einkommen gelten und auf den Bedarf angerechnet werden. Daher können Famulaturförderungen der KVWL zu einer Minderung der BAföG-Ansprüche führen. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich an das zuständige BAföG-Amt zu wenden.

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • mit der Antragsstellung: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung meiner Universität
  • nach Beendigung der Famulatur: Famulaturzeugnis

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