Info

Für Kindertagespflegepersonen wird bundesweit seit dem 01.04.2015 ein an Inhalt und Zeitdauer angepasster Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ angeboten.
Der Kurs fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern.

Laut Aussage der Unfallkasse NRW müssen Kindertagespflegepersonen alle zwei Jahre den o.g. Kurs auffrischen. Dies bedeutet, dass alle Kindertagespflegepersonen, die in den vergangenen zwei Jahren keinen Kurs besucht haben, an diesem Angebot teilnehmen können.

Die Fortbildung findet in Zusammenarbeit mit „SI Teichmann“ statt.


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