Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Gesetze haben die Pflege in den letzten Jahren reformiert. Weitere Gesetzesvorhaben sind bereits in Vorbereitung. Die Pflegebranche ist permanent in Bewegung. Doch einige Tendenzen bleiben konstant und klar erkennbar. So versucht z.B. der Gesetzgeber verstärkt die Bezahlung nach Tarif in der Pflege zu etablieren. Tarif ist Zukunft. Aus diesem Grund stehen auch viele Veranstaltungen, die wir Ihnen 2019 anbieten wollen, im Zeichen der tariflichen Bezahlung.

Aber auch die Refinanzierung und Verhandlungsstrategie sowie eine effektiv organisierte und ressourcenschonende Einsatzplanung haben nicht an Gültigkeit verloren. Im Gegenteil, in Zeiten der Pflegefach- und Hilfskräftemangel und auch Knappheit an Zeit und Geld, macht sich jedes Rädchen bemerkbar.

So möchte Ihnen der Paritätische Landesverband Bayern e.V. einige Instrumente an die Hand geben, damit Sie für die Herausforderungen in 2019 und danach gut gerüstet sind. Dieses Fortbildungsprogramm richtet sich ausschließlich an Paritätische Mitgliedsorganisationen.


Viel Vergnügen mit der Lektüre unseres Fortbildungsprogrammes und herzliche Grüße,

Lydia Ahlig &  Antje Muhl

Referentinnen Altenhilfe                         

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Terminüberblick

Nr.

  Fortbildung

  Zeit

  Ort

  Anmeldung bis

2019-S1

  Tarif? Tarifbindung? Tarifanlehnung? TVöD?!

  19.02.2019

  9.30-16.30 Uhr

  München

  01.02.2019

2019-N2

  Entgeltverhandlungen

  Ihr erfolgreicher Vergütungsabschluss

  12.04.2019

  9.30-16.30 Uhr

  Nürnberg

  abgesagt

2019-S3

  SGB XI Vergütungsvereinbarungen - ambulante

  Pflege - erfolgreich verhandeln

  18.06.2019

  9.30-16.30 Uhr

  München

  abgesagt

2019-N3

  SGB XI Vergütungsvereinbarungen - ambulante

  Pflege - erfolgreich verhandeln

  19.06.2019

  9.30-16.30 Uhr

  Nürnberg

  abgesagt

2019-S4  Der TVöD in der Pflege

  15.-16.10 2019

  9.30-16.30 Uhr

  München  abgesagt
2019-N4  Verlässliche Dienst- und Einsatzplanung

  15.11.2019

  9.30-16.30 Uhr

  Nürnberg  abgesagt

2019-S5

 Verlässliche Dienst- und Einsatzplanung

  22.11.2019

  9.30-16.30 Uhr

  München

  abgesagt

2019-S6

  Korrektes Eingruppieren nach TVöD

  03.12 2019

  9.30-16.30 Uhr

  München

  wenige Restplätze

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Inhalt

Tarif? Tarifbindung? Tarifanlehnung? TVöD?! (Nr. 2019-S1)

Mit jeder neuen Reform berücksichtigt das SGB XI verstärkt die Refinanzierung von tariflichen Vergütungen. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen kann beispielsweise nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden und ist einzuhalten. Die politische Intention des Gesetzgebers ist klar erkennbar: In der Pflege soll langfristig nach Tarif gezahlt werden.

Diese Fortbildung soll Sie im ersten Teil bei Ihren Überlegungen und Vorhaben, tarifliche Regelungen bei der Bezahlung Ihrer Beschäftigten einzuführen, unterstützen. Sollen Sie die Tarifbindung eingehen oder sich doch lieber an einen Tarif anlehnen? Wie funktioniert das? Was sind die Vor-und Nachteile? Wie erfolgt die Umsetzung?

Im zweiten Teil wird Ihnen ein Überblick über die Systematik und die wichtigsten Regelungen im TVöD für all Ihre Beschäftigten vermittelt.

Bitte beachten Sie, dass in der Fortbildung nicht die Refinanzierung thematisiert wird, sondern der Fokus auf dem Tarifrecht liegt! Sie richtet sich insbesondere an Leitungen, Pflegedienstleitungen und Personalverantwortliche von ambulanten Pflegediensten und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen sowie Beratungsstellen.

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Entgeltverhandlungen – Ihr erfolgreicher Vergütungsabschluss  (Nr. 2019-N2)

ABGESAGT

Das SGB XI hat durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) weitreichende Änderungen im Bereich der Systematik der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen erfahren.

Nach wie vor stellt die Refinanzierung der verhandelten Entgelte die Basis einer dauerhaften Betriebsführung dar.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer*innen zunächst einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Pflegesatzvereinbarungen, des Gesamtheimentgelts und der Finanzierungssystematik einschließlich der oben erwähnten Änderungen.

Besonderes Augenmerk gilt der Beantragung der Pflegesätze mittels der in Bayern geltenden Geschäftsgrundlage sowie deren Verhandlung im Allgemeinen und der neuen „Leistungsentgeltermittlung“ im Besonderen.

Sie erhalten praktische Tipps für Ihre kommenden Entgeltverhandlungen und werden realitätsgetreu mit den Instrumentarien vertraut gemacht. Neben den Entgelten für Pflegeleistungen erhalten Sie zudem einen Überblick und praktische Hinweise hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der gesondert berechenbaren Investitionskosten. Die Fortbildung richtet sich an Leitungen und Mitarbeiter*innen, die in stationären Pflegeeinrichtungen mit Verhandlungen und dem Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen betraut sind.

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SGB XI Vergütungsvereinbarungen - ambulanten Pflege – erfolgreich verhandeln (Nr. 2019-N3 und 2019-S3)

ABGESAGT

In Bayern werden die SGB XI-Vergütungsvereinbarungen hauptsächlich im Kollektiv verhandelt, doch das Gesetz lässt auch einen anderen Weg zu: Sie können Ihre Vergütungsvereinbarung und Ihre Preise selbst mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausverhandeln.

In Thüringen werden die Vergütungsvereinbarungen sowohl einzeln als auch im Kollektiv verhandelt. Ausgehend von den (gesetzlichen) Grundlagen zeigen Ihnen die Referenten vom Paritätischen Thüringen die Basics und Kniffs aus Ihrem Verhandlungsgeschäft. Worauf basierend sollte die Entscheidung von Einzelverhandlungen getroffen werden? Welche Vorbereitungen bedarf es? Wie wird zu Verhandlungen aufgerufen und wie läuft das Verhandlungsgeschäft? Wo sind die Grenzen?

Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Leitungen, Pflegedienstleitungen und an Mitarbeiter*innen, die mit Verhandlungen und dem Abschluss von Vergütungsvereinbarungen von ambulanten Pflegediensten betraut sind.

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Der TVöD in der Pflege  (Nr. 2019-S4)

ABGESAGT

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) ist einer der Tarifverträge, der in der Sozialen Arbeit sehr häufig Anwendung findet. Aber auch bei Vergütungsverhandlungen wird er als „Orientierungs-Tarifvertrag“ zur Hilfe genommen. Die Systematik und die tariflichen Regelungen sind nicht leicht zu durchdringen. Diese Fortbildung soll Ihnen den TVöD mit all seinem Regelungsgehalt näherbringen und begreifbar machen sowie die Konsequenzen seiner Anwendung in der Praxis darlegen. Dabei werden im Schwerpunkt die Regelungen zu den Entgelten, Urlaubstagen, Nachtdiensten etc. im Detail beleuchtet. Augenmerk wird auf die für die Pflegebranche einschlägigen Besonderen Teile des TVöD gelegt.

Wie Sie Ihre Beschäftigten bei Anwendung des TVöD richtig eingruppieren, erfahren Sie in der nachfolgenden Fortbildung „Korrektes Eingruppieren nach TVöD“. 

Der Besuch unserer Veranstaltung „Tarif? Tarifbindung? Tarifanlehnung? TVöD?!“ ist keine Voraussetzung. Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich insbesondere an Leitungen, Pflegedienstleitungen und Personalverantwortliche von ambulanten Pflegediensten und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen. Die zweitägige Veranstaltung wird nur in München angeboten: alle Mitglieder des Paritätischen aus jeder Region Bayerns sind herzlich willkommen.

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Verlässliche Dienst- und Einsatzplanung  (Nr. 2019-N4 und 2019-S5)

ABGESAGT

Den Dienst- und Einsatzplan verlässlich und effizient zu gestalten, ist in Zeiten der Ressourcenknappheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eines der wesentlichen Elemente und für das wirtschaftliche Führen einer Pflegeeinrichtung bzw. eines ambulanten Pflegedienstes unabdingbar.

Die Fortbildung soll Ihnen vermitteln, wie Sie Ihre Dienst- und Einsatzpläne gestalten für:

  • eine höhere Versorgungsqualität
  • mehr „Dienstplansicherheit“ für die Mitarbeiter/-innen
  • ein frühzeitiges Erkennen von drohenden Engpässen

Inhalt:

  • Wie Sie den Dienstplan realistisch nach der nettobasierten Arbeitszeit aufbauen.
  • Wie Sie mit einer nettobasierten Jahresplanung Engpässe schon Monate im Voraus erkennen.
  • Welche spezifischen Methoden jeweils für den ambulanten und stationären Bereich geeignet sind.

Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Leitungen, Pflegedienstleitungen und an Personalverantwortliche sowie an die für die Personal- und Einsatzplanung zuständigen Mitarbeiter*innen von ambulanten Pflegediensten und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen.

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Korrektes Eingruppieren nach TVöD  (Nr. 2019-S6)

wenige Restplätze

Die Systematik des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) verstehen und anwenden zu können, ist das Eine; die Beschäftigten in die richtige Vergütungsgruppe einzugruppieren ist das Andere und oftmals von viel entscheidenderer Bedeutung.

Eine korrekte Eingruppierung setzt vertiefte Kenntnisse der Stellenbewertungsgrundsätze und der Tätigkeitsmerkmale voraus. In diesem Seminar wird das Eingruppierungsrecht in vertiefender Weise dargestellt.

In einem ersten Teil werden hierbei allgemeine Eingruppierungsgrundsätze wie u.a. die Bedeutung der Tarifautomatik oder das Bewertungsverfahren erläutert. Im zweiten Teil werden die besonderen Eingruppierungsmerkmale der neuen Entgeltordnung behandelt, u. a. wird ein Überblick über ausgewählte bekannte, aber vor allem auch über neue Tätigkeitsmerkmale, u. a. aus dem sozialen Bereich, und deren Definitionen gegeben.

1. Teil: Bewertungsverfahren

  • Bewertungsgrundsätze des § 12 TVöD VKA
  • Grundsatz der Tarifautomatik
  • Auszuübende Tätigkeit/ausgeübte Tätigkeit
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Bedeutung der Zusammenhangstätigkeiten
  • Atomisierungsverbot
  • Subjektive (personenbezogene) Tätigkeitsmerkmale

2. Teil: Darstellung der neuen EntgO VKA

  • Ãœberblick über allgemeine Tätigkeitsmerkmale
  • (Neue) spezielle Tätigkeitsmerkmale mit Geltung für alle Besonderen Teile der Entgeltordnung
  • Tätigkeitsmerkmale aus den Besonderen Teilen, insbesesondere für den Bereich der Pflege
  • Regelungen zur Ãœberleitung

Das Seminar baut auf die Veranstaltung „Der TVöD in der Pflege“ zwar auf, die Teilnahme ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Buchung dieser Fortbildung. Sie richtet sich insbesondere an die Leitungen und an Mitarbeiter*innen im Personalwesen von ambulanten Pflegediensten, (teil)stationären Pflegeeinrichtungen und von Beratungsstellen. Die Veranstaltung können wir nur in München anbieten, freuen uns aber sehr, wenn Sie den Weg für dieses interessante und wichtige Thema auf sich nehmen.

Paritätischen aus jeder Region Bayerns sind herzlich willkommen!

Zur Anmeldung »