Gaudiwurm 2025
Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Mäschkerle aus Augsburg, liebe Närrinnen und Narren!
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Nun ist es so weit: Nach seinem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2023 startet mit dem Augsburger Faschingszug mit Kindern und Jugendlichen zum dritten Mal ein echter Gaudiwurm in der Stadt.
Entstanden ist er nach einer Idee von Stadträtin Melanie Melitta Hippke und Sozialreferent Martin Schenkelberg in Kooperation mit dem Stadtjugendring Augsburg. Auch die Faschingsgesellschaften von Under Oiner Kapp und die Hollaria sind aktiv beteiligt.
Macht auch Ihr mit, wenn sich der Gaudiwurm am Rosenmontag, 3. März 2025, ab 11:33 Uhr am Rathausplatz in Bewegung setzt und sich über Steingasse, Annastraße und den Martin-Luther-Platz zurück zum Rathausplatz schlängelt, um im Anschluss beim närrischen Treiben auf dem Rathausplatz mitzufeiern!
Ihr habt Lust, Euch zu verkleiden, mitzulaufen und Teil des Faschingsumzuges zu sein? Dann meldet Euch und Eure Gruppe bis spätestens 03.02.2025 zum Gaudiwurm an.
Wichtig: Die Alters-Obergrenze der TeilnehmerInnen des Zuges ist 17 Jahre. Pro 10 TeilnehmerInnen benötigt Ihr je eine erwachsene Begleitperson in Eurer Gruppe.
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, für sich und Ihre Gruppe, dass Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und beachten werden
Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen
für die Teilnahme am Gaudiwurm Augsburg 2025
• Der Kinderfaschingszug/Gaudiwurm Augsburg 2025 besteht nur aus Fußgruppen. Es dürfen keine Fahrzeuge jedweder Art wie Autos, Kutschen, Räder, Laufräder, E-Scooter etc. mitgebracht werden. Lediglich Leiterwägen zum Ziehen, Rollatoren oder Lastenfahrräder (ohne oder mit ausgeschaltetem E-Motor) sind erlaubt.
• Außer Bonbons und weichen Gegenständen darf nichts geworfen werden – insbesondere keine spitzen Gegenstände, Flaschen oder Sachen aus Glas, da hierdurch eine Unfallgefahr für die nähertretenden Personen besteht.
• Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Knallkörper und Raketen) sowie die Verwendung von Schallkanonen und Böllern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
• Bei Verletzung von Passantinnen/Passanten oder bei Sachbeschädigung durch von Teilnehmenden geworfenen Flaschen oder Gegenständen ist die gruppenverantwortliche Person haftbar, sofern der tatsächliche Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
• Für jede Gruppe ist eine Person insgesamt verantwortlich. Diese Person ist namentlich bei der Anmeldung bekanntzugeben. Die verantwortliche Person kümmert sich um die eigene Gruppe, sei es bei der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, als auch bei der reibungslosen Abwicklung des Zuges.
• Pro 10 teilnehmenden Kindern/Jugendlichen innerhalb einer Gruppe wird eine erwachsene Begleitperson benötigt.
• Wegen der Unfallgefahr ist es nicht zulässig, am Faschingszug mit Tieren teilzunehmen.
• Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken (gleich welcher Art) an die Zuschauer und Teilnehmer ist während des Umzuges untersagt. Ebenso die Alkoholabgabe an jugendliche Teilnehmende und Zuschauende. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist jugendlichen Teilnehmenden zu untersagen. Wir weisen an dieser Stelle auf die geltenden Jugendschutz-bestimmungen hin.
• Auf die Sicherheit der Zuschauenden, besonders der Kinder, ist jederzeit zu achten. Es dürfen keine Zuschauenden beschmutzt, verängstigt oder verletzt werden. An beengen Wegstellen und in Kurvenbereichen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass genügend Sicherheitsabstand zu dort befindlichen Personen besteht.
• Leere Flaschen, Getränkebecher und Bonbonkartons dürfen nicht entlang der Umzugstrecke abgestellt werden. Sie sind zu sammeln, aufzubewahren und von den Teilnehmenden nach dem Umzug ordentlich zu entsorgen.
• Den Weisungen der Polizei, Feuerwehr, Zugleitung sowie der eingesetzten Ordnerinnen und Ordner sowie Streckenposten ist in jedem Fall Folge zu leisten.
• Zuwiderhandlungen führen gegebenenfalls zum vorübergehenden oder sofortigen Ausschluss von der Teilnahme. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Zugleitung.
• Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich für eventuelle Bild-, Video- oder Tonaufnahmen Ihrer Gruppe einverstanden. Die Bildrechte wurden mit dem einzelnen Teilnehmer (und dessen sorgeberechtigten Personen) besprochen und an ihre Gruppe abgetreten.