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Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in der Kindertagespflege


mit Isgard Rhein, Rechtsanwältin 


Mittwoch, 27. Mai 2026, 19:00 - 21:15 Uhr, online über Zoom

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags zwischen Kindertagespflege und Eltern wird die Aufsicht über das Tageskind vereinbart. 

Die Online-Veranstaltung befasst sich mit dem Umfang der Aufsicht und den haftungsrechtlichen Folgen daraus. 

An praktischen Fällen werden beispielsweise Fragen zu Mittagsschlaf, Spielen im Freien oder der Umgang bei der Übergabe thematisiert. 

Es bleibt Raum für Fragestellungen.

Isgard Rhein ist Rechtsanwältin in einer profilierten Hamburger Kanzlei und gehört zu den erfahrensten Expertinnen für Rechtsfragen in der Kindertagespflege. Sie hat zahlreiche Prozesse zu grundlegenden Fragen der Kindertagespflege geführt und viele Veröffentlichungen zu Rechtsthemen herausgebracht. Isgard Rhein ist Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V..

Eine individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich.


Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Unterrichtseinheiten (UE). Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.

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