Dienstag, 25. Jun. 2019 von 18:00 bis 19:30Frankfurt am Main
Vortrag zum Bauvertragsrecht
Seit 1.1.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Mit der Reform wurden zahlreiche Vorschriften im BGB geändert beziehungsweise neu eingeführt. Mehrere Vertragstypen wurden ausdrücklich normiert.Anlass der Neuregelung war, dass sich das Baurecht im Laufe der Zeit zu einer komplexen Spezialmaterie entwickelt hat und die wenigen gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht nicht mehr detailliert genug waren. Zudem fehlten in diesem Bereich bis auf einige Ausnahmen bisher Verbraucherschutzvorschriften. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Bauvertragsrechts. Sind Sie vorbereitet?
Referent: Dr. Jochen Reuter, LLM. (Wellington), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt
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