Anmeldung beendet

Jedes Jahr werden bei mehreren hunderttausend Unternehmen steuerliche Außenprüfungen
(Betriebsprüfungen) durchgeführt. Dabei werden regelmäßig beträchtliche
Steuerbeträge nachgefordert. Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet ihre
steuerrelevanten Daten für den Zugriff durch die Betriebsprüfung maschinell auswertbar
zu archivieren und zeitnah zugänglich zu machen. Vom Unternehmer sind
dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
(GoBD) zu erfüllen.

Teilnehmer

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