Anmeldung beendet

Elektroniche Kassennachschau

Ab 2020 „zündet“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen dann mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungs- und Implementierungsphase gibt es jedoch viele Fragezeichen und Unsicherheiten. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung schon jetzt intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und den Zugriff auf die Kassendaten. Kassennachschauen und Betriebsprüfungen zeigen Wirkung. Durch eine Reihe von Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen erfolgte eine Klarstellung von Praxisfragen. Eine fortschreitende Digitalisierung im Kassenumfeld bedeutet aber auch Einfluss auf die Datenqualität dieser Daten. Die genaue Darstellung und Beschreibung von Geschäfts- und Bargeldprozessen in Form einer Dokumentation von Verfahren und Prüfungsschritten gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Der Vortrag gibt sowohl Überblick als auch Antworten auf Fragen aus der täglichen Praxis. Zudem wird die schrittweise Einführung der „Technischen Sicherheitseinrichtung“ aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

  • Was bedeuten die Begriffe „Kassendaten“ und „Datenqualität“?
  • Was bedeutet „unangekündigte Kassennachschau“?
  • Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden?
  • Was ist eine Verfahrensdokumentation und was muss bei der Erstellung beachtet werden?
  • Wie geht der Prüfer vor?
  • Wie kann der steuerliche Berater bereits unterjährig mittels einer Datenanalyse auf kritische Sachverhalte hinweisen?

Details

Teilnehmer

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.