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Am 20. November 2019 ist das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Damit wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut nachjustiert. Eine Pflicht der Unternehmen zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten besteht nunmehr erst ab 20 Mitarbeitern.

Der Gesetzgeber hat mit dem Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zahlreichen Änderungen bundesdeutscher Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugestimmt – unter anderem einer Änderung beim Streitthema Datenschutzbeauftragter. An vielen Stellen sind einzelne Formulierungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten angepasst worden. Der Bundestag hatte das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" bereits Ende Juni verabschiedet, es ist nun am 20. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Christian Leuthner, von Reed Smith LLP (Frankfurt), wird als Fachmann für Informationstechnologie, Datenschutz und -sicherheit Ihnen die Veränderungen und Neuigkeiten erklären. 

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