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WAS KOSTET DIE AUSBILDUNG EINES JUGENDLICHEN?
2018 betrugen die Nettokosten im Durchschnitt 5.398 Euro je Auszubildende/-n. Immerhin erwirtschaften circa 28 % der Auszubildenden schon während der Ausbildungszeit Nettoerträge. Bei den restlichen Betrieben lohnt sich die Ausbildung erst mittel- oder langfristig. Nichtsdestotrotz übernehmen die Betriebe im Durchschnitt 60 Prozent ihrer Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.
WELCHE FÖRDERMASSNAHMEN FÜR AZUBIS UND BETRIEBE GIBT ES
Viele Unternehmen müssen zunehmend ausbügeln, was Eltern und Schule in 16 Jahren versäumt haben. Dementsprechend nutzen ein knappes Drittel der Unternehmen dafür die ausbildungsbegleitenden Hilfen der Arbeitsagenturen. Unter dem Strich steckt eine Nachhilfe dahinter, die weder Betrieb noch Eltern oder Schüler bezahlen müssen. Dabei liegt die Zahl der Nachhilfestunden meist zwischen drei und maximal acht Stunden pro Woche. Obendrein findet die Nachhilfe in der Regel außerhalb der Berufsschul- und Arbeitszeiten statt.
EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG (EQ)
Ausbildungsplatzbewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können beispielweise durch eine Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Dementsprechend können Betriebe einen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ein sechs- bis zwölfmonatiges Langzeitpraktikum anbieten und hierfür einen Zuschuss von maximal 231 Euro monatlich erhalten.
Mit anderen Worten bietet eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Damit wird diesen jungen Menschen die Gelegenheit gegeben ihre berufliche Handlungsfähigkeit auszubauen und an eine Ausbildung im Betrieb heranführen.
AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (ABH)
Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten. Kurzum, mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Hilfestellung gibt es beispielweise bei Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, im Betrieb und mit Prüfungen. Übrigens werden die ausbildungsbegleitenden Hilfen von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Je nachdem umfasst der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht 3 bis 8 Stunden wöchentlich und außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten. Gelernt wird in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht. Unter dem Strich werden Auszubildende gefördert, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
ASSISTIERTE AUSBILDUNG (ASA)
Jugendliche mit schwachem Schulabschluss oder mit Migrationshintergrund haben oft mehr drauf, als es auf den ersten Blick scheint. Folglich spiegeln sich leider nicht immer ihre Kompetenzen in Schulnoten und Zeugnissen wider.
Viele Betriebe scheuen aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes bei schwierigeren Ausbildungsbewerbern vor einer Einstellung zurück. Überdies reicht hier den Betrieben als Unterstützung die Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) an die Auszubildenden oft nicht aus. Daher bietet sich hierfür das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ als Lösung an.
AUSSERBETRIEBLICHE BERUFSAUSBILDUNG (BAE)
Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht erfolgreich ist, kann eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Während dieser Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, den Übergang der jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu fördern. Dabei wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung – möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt. Allerdings kann die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung nur in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erfolgen.
BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE (BAB)
Sie ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den eigenen Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird.
BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASSNAHMEN (BVB)
Junge Menschen ohne Schulabschluss können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. In einer umfassenden Eignungsanalyse werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, aber auch schulische, theoretische und praktische Defizite festgestellt. Danach legt ein individueller Förderplan die einzelnen Schritte zur Aufnahme einer Berufsausbildung fest. Unter dem Strich geben die Maßnahmen, die von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres.
BERUFSGRUNDBILDUNGSJAHR (BGJ)
Das Berufsgrundbildungsjahr zählt zu den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit. Es dauert ein Jahr und wird von berufsbildenden Schulen in Bayern, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland durchgeführt. Es richtet sich an Schulabgänger mit Hauptschulabschluss, die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Eine Ausbildungsvergütung wird im Berufsgrundbildungsjahr nicht gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch die Teilnehmer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
NOCH MEHR AZUBI-FÖRDERUNG IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN
Unter dem Strich macht ein Bewerber mit schlechteren Noten eine Azubi-Förderung attraktiv. Demzufolge geben Unternehmen heute auch Bewerbern mit schlechten Noten eine Chance.
Wir informieren Sie über Fördermittel aus EU, Bund, Land und Stadt Frankfurt am Main sowie zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowohl im Ausbildungsbereich als auch im Bereich der Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern. Dazu laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung zu ein. Erfahren Sie von Vertretern der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Frankfurt und weiteren in kurzen Beiträgen und im direkten persönlichen Austausch, welche Möglichkeiten bestehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung von Statten geht.
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Veranstaltungsort
Haus des Handwerks6. OG
Kettenhofweg 14-16
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
50.115387, 8.668219
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