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Alles über das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) des Bundes.

Der deutsche Staat gewährt eine Forschungszulage auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (FuE) von Unternehmen. Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die FuE-Vorhaben durchführen, auch solche, die sich in der Verlustphase befinden
(z. B. Start-ups), möglich.
Berücksichtigt werden alle Arten von FuE ohne Einschränkung auf Branchen oder Tätigkeiten (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) sowie Auftragsforschung, die im Inland, in den EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Mitgliedsländern durchgeführt wird. Die steuerliche Förderung beträgt 25 % der Löhne und Gehälter bei eigenbetrieblichen FuE-Vorhaben und 15 % bei Forschungsaufträgen. Die Forschungszulage ist auf eine Maximalhöhe von 500.000 € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen begrenzt und ist antragspflichtig.

  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wie stelle ich einen Antrag beim Finanzamt?
  • Wie erhalte ich die Förderfähigkeitsbescheinigung?
  • Wo finde ich die zuständige Zertifizierungsstelle?
  • Wie erstelle ich den überprüfbaren Dokumentationsnachweis?


Die Steuerberaterin Johanna Hirtreiter stellt das neue Forschungszulagengesetz vor und steht anschließend für Ihre persönlichen Fragen zur Verfügung.

Wann? - Dienstag, 3.März 2020 ab 17:30 Uhr
Wo? - Konferenzraum BioPark III

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist aber erforderlich.
Erste Details zum FZulG

Wir freuen uns auf Ihr Kommen,

Ihr BioPark Team


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