Um die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern, sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten Betriebsgröße schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Viele Betriebe erfüllen diese Vorgabe jedoch nicht und leisten stattdessen die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe. Oft sind die Konsequenzen und Potenziale dieser Abgabe nicht ausreichend bekannt.
Wir laden Sie gemeinsam mit der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) herzlich zu unserer kostenlosen Online-Veranstaltung ein.
„Mehr Chancen für alle – lieber Beschäftigung als Ausgleichsabgabe"
​​​​​​​In dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen folgende Themen näherbringen:
- Informationen zur gesetzlichen Ausgleichsabgabe
- Vorteile einer inklusiven Personalpolitik und die Potenziale schwerbehinderter Mitarbeitender
- Unterstützungsmöglichkeiten und Förderangebote der Agentur für Arbeit
- Vorstellung des Landesprogrammes „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, sowie Fördermöglichkeiten durch das SGB IX
Sie erhalten praxisnahe Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen. Nutzen Sie die Gelegenheit, in den direkten Austausch mit uns zu treten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Gemeinsamer Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Rostock und des Hanse-Jobcenter Rostock und des Jobcenter Landkreis Rostock
und
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) Rostock
Den Link für die Onlineveranstaltung erhalten Sie ca. 1 Woche vor Termin per E-Mail.