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Der Integrationsbeirat wird voraussichtlich am 29. September 2024 neu gewählt. Durch eine Änderung des § 50 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vom Dezember 2023 haben sich die Bedingungen in einigen Punkten geändert. So sind künftig auch Eingebürgerte und Spätaussiedler:innen wahlberechtigt. 

FRÃœHZEITIG INFORMIEREN

Die Landeshauptstadt Saarbrücken verfolgt das Ziel, die Partizipation von Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Dazu gehört auch ein aktiver und vielfältiger Integrationsbeirat, der mit möglichst hoher Wahlbeteiligung ins Amt kommt. Deshalb informiert die Stadtverwaltung frühzeitig darüber, wie man sich bewerben und gegebenenfalls eine Liste bilden kann. Auch über die Fristen, die Eintragung ins Wählerverzeichnis und alle formalen Schritte, die man erfüllen muss, wird an diesem Abend informiert.


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