Info

Es ist wieder soweit! Nachdem wir im vergangenen Jahr mit über 50 begeisterten Freizeitpark-Fans einen unvergesslichen Tag in Brühl verbracht haben, möchten wir auch in diesem Jahr wieder gemeinsam den Wintertraum im Phantasialand erleben.  


### Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen darf jeder, der das 12. Lebensjahr vollendet hat und sich im Park in Dreiergruppen bewegen kann.  

Kinder unter 12 Jahren dürfen selbstverständlich auch teilnehmen, benötigen jedoch zwingend die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters.  


### Eckdaten zur Fahrt

- Abfahrt: 09:00 Uhr  

- Rückkehr: ca. 22:00 Uhr  

- Treffpunkt: Parkplatz WBG Castrop-Rauxel  

- Kosten: 57,50 € (enthält Busfahrt Hin+ Rück und Eintritt ins Phantasialand)

-Für Verpflegung ist eigenständig zu sorgen


### Rückerstattungs- und Umbuchungsbedingungen

  1. Stornierungen, die bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Reise erfolgen, werden vollständig (100%) erstattet. Schriftlich per Mail an jrk@drk-re.de

  2. Bei einer Stornierung, die weniger als 5 Wochen vor Reisebeginn eingeht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

  3. In dem Zeitraum zwischen 5 Wochen und 1 Woche vor Reisebeginn besteht die Möglichkeit, den gebuchten Platz auf eine andere Person zu übertragen. Eine solche Übertragung ist nur gültig, wenn diese vorab telefonisch mit uns abgestimmt und bestätigt wurde.

  4. Die telefonische Kontaktaufnahme zur Übertragung ist zwingend erforderlich. Ohne vorherige Zustimmung kann keine Platzübertragung erfolgen.

  5. Nach Ablauf der Frist von 1 Woche vor Reisebeginn ist weder eine Stornierung noch eine Übertragung möglich.


### Krankmeldung, Nichterscheinen und Abmeldung am Veranstaltungstag

Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungstag erkrankt sein und nicht teilnehmen können, ist eine unverzügliche, personengebundene Abmeldung telefonisch unter

02361 / 9393 - 455 vorzunehmen.

Bitte schicken Sie bei Krankheit keine andere Person als den angemeldeten Teilnehmer, da sonst kein Anspruch auf Teilnahme oder Rückerstattung besteht.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahme- oder Ticketgebühren bei Krankheit, zu spätem Erscheinen oder Nichterscheinen des Teilnehmers.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, zum Schutz vor finanziellen Verlusten eine eigene Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


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### Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

(Nur erforderlich, wenn der/die Teilnehmer/in minderjährig ist. Bitte sorgfältig durchlesen!)  


Mit der Anmeldung erklären die Erziehungsberechtigten, dass sie mit der Teilnahme ihres Kindes an der oben genannten Veranstaltung einverstanden sind und für eventuell anfallende Teilnahmegebühren aufkommen.  


Es wird akzeptiert, dass sich das Kind im Park in Gruppen von mindestens drei Personen ohne direkte Aufsichtsperson bewegen darf.  


Für alle Fälle, in denen das Kind in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung entweder selbst einen Schaden erleidet oder Dritten Schaden zufügt, stellen die Erziehungsberechtigten die verantwortliche Aufsichtsperson sowie den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Auf vertragliche wie auch deliktrechtliche Ansprüche aufgrund einer möglichen fahrlässigen oder grob fahrlässigen Aufsichtsverletzung wird verzichtet.  


Allein reisende minderjährige Teilnehmer müssen von einem Erziehungsberechtigten zum Treffpunkt in Castrop gebracht und nach Rückkehr dort auch wieder abgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine schriftliche Vollmacht (kurze Erklärung genügt) für die abholende Person erforderlich.  


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### Wichtige Verhaltensregeln

Damit wir alle einen schönen und sicheren Tag erleben, gelten für diese Fahrt verbindlich die folgenden Regeln:  


- Die Veranstaltung ist ausdrücklich eine Kinder- und Jugendveranstaltung.

  Deshalb gilt ein striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.  

- Das Mitführen oder der Konsum von Energydrinks ist für Minderjährige untersagt.  

- Minderjährige dürfen sich im Park nur in Dreiergruppen oder größeren Gruppen bewegen.  

- Den Anweisungen der Gruppenleiter ist jederzeit Folge zu leisten.  

- Im Bus gilt: Anschnallpflicht, rücksichtsvoller Umgang, keine laute Musik oder Belästigungen, kein Müll im Bus hinterlassen.  

- Türen und Notausstiege im Bus dürfen nicht ohne Erlaubnis geöffnet oder blockiert werden.  

- Im Park sind die Sicherheitsvorgaben des Phantasialand strikt einzuhalten (z. B. Größen- und Altersbeschränkungen bei Fahrgeschäften).  

- Teilnehmer dürfen den Parkbereich nicht ohne Genehmigung der Gruppenleiter verlassen.  

- Notfälle oder Schwierigkeiten (z. B. verlaufen oder gesundheitliche Probleme) müssen sofort einem Gruppenleiter gemeldet werden.  

- Es gilt ein respektvoller Umgang miteinander – Beleidigungen, Gewalt und Mobbing werden nicht geduldet.  

- Fundsachen sind direkt bei einem Gruppenleiter abzugeben.  


### Konsequenzen bei Regelverstößen

Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist verbindlich und dient der Sicherheit aller Teilnehmer. Beim Verstoß gegen diese Regeln, insbesondere im Fall von Alkohol- oder Drogenkonsum, respektlosem oder gefährdendem Verhalten, behält sich der Veranstalter folgende Maßnahmen vor:

Zunächst erfolgt eine mündliche Verwarnung durch die Gruppenleitung mit Hinweis auf die möglichen Folgen weiterer Verstöße.

Bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Fehlverhalten kann der betroffene Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Im Falle von Verstößen gegen das Alkohol- und Drogenverbot erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall unverzüglich zur Abholung ihres Kindes am Veranstaltungsort verpflichtet.

Eine Rückbeförderung im Bus ist bei einem Ausschluss aufgrund solcher Verstöße ausgeschlossen. Die Kosten für die Abholung und zusätzliche Aufwände tragen die Erziehungsberechtigten.

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von bereits gezahlten Ticket- oder Teilnahmegebühren bei Ausschluss aufgrund von Regelverstößen.

Diese Maßnahmen entsprechen der gesetzlichen Verantwortung des Veranstalters zur Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung des Jugendschutzes gemäß § 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Durch die Anmeldung erkennen Erziehungsberechtigte diese Regelungen ausdrücklich an und stimmen den Konsequenzen im Falle eines Regelverstoßes zu.


Im Notfall oder bei Fragen ist jederzeit ein Gruppenleiter vor Ort erreichbar:  

**Telefon: 02361 / 9393 - 455**  


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### Foto- und Videoerlaubnis

Im Rahmen der Online-Anmeldung können Erziehungsberechtigte per Auswahlfeld entscheiden, ob sie der Anfertigung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen ihres Kindes zustimmen.  

Ich willige ein, dass von meinem Kind während der Veranstaltung hergestellte Fotos und/oder Videos vom DRK-Kreisverband Recklinghausen e. V. für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:  

- Berichterstattung über die Veranstaltung beim DRK-Kreisverband Recklinghausen e. V.  

- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den DRK-Kreisverband Recklinghausen e. V. sowie das Jugendrotkreuz im DRK-Kreisverband Recklinghausen e. V.  

- Interne Dokumentation in folgenden Medien:  

  - Pressemitteilungen des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen e. V.  

  - JRK-Jahresbericht sowie Jahresbericht des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen  

  - Facebookseiten  

  - Internetseiten  

  - Instagram-Account des JRK- und des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen e. V.  

  - Verbandszeitschrift des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. „Idee + Tat“  

  - Jahresrückblick des DRK/JRK  

  - Newsletter der Servicestelle Ehrenamt und des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V.  


Mir ist bewusst, dass bei einer Veröffentlichung im Internet eine weltweite Aufrufmöglichkeit besteht und eine Weiterverwendung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Auch eine vollständige Löschung ist nicht immer garantiert.  

Die Einwilligung gilt ab dem Datum der Anmeldung, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Vergütung. Fotos dürfen in Kombination mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken veröffentlicht werden, solange keine herabwürdigende Darstellung erfolgt. Eine Namensnennung erfolgt nur bei Bedarf und ist von mir gestattet, jedoch nicht verpflichtend.  

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit gegenüber dem DRK-Kreisverband Recklinghausen e. V. widerrufen werden. Weder der Widerruf noch das Verweigern der Zustimmung haben negative Konsequenzen. Im Falle eines Widerrufs werden, soweit möglich, die Fotos im Verantwortungsbereich des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen e. V. gelöscht. Bei Gruppenbildern führt ein Widerruf nicht zur vollständigen Entfernung des Fotos.  

Die Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO können dem Merkblatt „Datenschutzinformation – Erstellung und Verwendung von Fotos“ entnommen werden.



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