Anmeldung

Anmeldung

zur Jugendwanderung am 13. September

von Sankt Marien

Treffpunkt: 11:30 Frauenfrieden

Teilnehmer*in

Telefonische Erreichbarkeit der Eltern im Notfall während der Wanderung

weitere Angaben

Hinweis Medikamente: Wir dürfen keine Medikamente geben. Ihr Kind muss in der Lage sein, die Medikamente selbständig einzunehmen.

Hinweis Umgang mit Zecken: wenn bei Ihrem Kind eine Zecke gefunden wird, ziehen wir sie, desinfizieren die Stelle und markieren sie mit einen Textmarker zur weiteren Beobachtung.

Sollte mein Kind eine kleine Verletzung haben, dürfen die Betreuer*innen ein Pflaster verwenden. Ich bin einverstanden: 

Ich bin einverstanden, dass die Teamer*innen im Notfall medizinische Behandlungen oder Transporte veranlassen.

Sonstiges

Teilnahmebedingungen und Stornierungsregeln 

Die Wanderung wird begleitet von den Jugendsprechern der Pfarrei Sankt Marien, Leonard Skvorc und Leonard Möllenbeck. Die Teilnahme bei der Wanderung ist kostenfrei. Für die Anfahrt mit der U-Bahn von F-Bockenheim bis zur Haltestelle Hohemark und zurück wird eine Fahrkarte benötigt. Sollte ihr Kind eine gültige Fahrkarte besitzen, geben Sie sie ihm bitte mit. Ansonsten benötigt ihr Kind 5 Euro Kleingeld für den Fahrkartenautomaten. Wir kaufen so viele Gruppenfahrkarten wie nötig. Der maximale Kostenanteil für ihr Kind wird auf 5 Euro begrenzt. Eventuelle Mehrkosten übernimmt die Pfarrei. 

Wir sind bei dieser Anmeldung und vor Beginn der Wanderung von Krankheiten oder Gebrechen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Auf der Wanderung gibt es Regeln, die von allen Teilnehmer*innen eingehalten werden müssen. Ebenso sind die Anweisungen der Leiter*innen zu beachten. Will sich ein*e Teilnehmer*in von der Gruppe entfernen, ist dies mit den Leiter*innen abzustimmen. Bei grobem Verstoß gegen die Regeln oder die Anweisungen der Leiter*innen oder bei grobem ungebührlichem Verhalten sind die Leiter*innen berechtigt, den/die Teilnehmer*in von der weiteren Teilnahme an der Wanderung auszuschließen. Die Eltern verpflichten sich, Ihr Kind in diesem Falle abzuholen. Die Kosten hat der/die Teilnehmer*in bzw. seine/ihre gesetzlichen Vertreter*innen selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Fahrkarte besteht nicht.

Ich habe mein Kind in Kenntnis gesetzt, dass es keine Fotos auf der Wanderung erstellt, auf der andere Teilnehmende zu sehen sind oder gar im Internet verbreitet werden.

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.