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Vorausschauen - Vorsorgevollmachten JURA DIREKT


Wie bleibe ich selbstbestimmt und entlaste meine Familie, falls ich selbst mal aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr handeln kann?

Diese Frage stellen sich viele Menschen. Handeln darf man für einen anderen Erwachsenen nach deutschem Recht nur mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht.

Medizinische Entscheidungen können weiterhin nur getroffen werden, wenn Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung bestehen. Zugriffe auf Bankkonten, Versicherungen oder sonstige Vermögenswerte könnten ohne Vollmachten verwehrt werden. Ehegatten dürfen sich per Gesetz nicht automatisch vertreten.

Mit dem Angebot von JURA DIREKT können unsere Kunden das Thema rechtliche Vorsorge einfach und rechtssicher regeln, ohne dass es dafür einer Rechtsschutzversicherung bedarf.

👉 Hier geht's zum Infofilm unseres Partners:  Jura Direkt - Unser hilft Ihnen vorauszuschauen


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