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Die Unterbringungsstatistik des Bundes zeigt es ganz deutlich: 37% der im Bereich der Wohnungslosenhilfe untergebrachten Menschen sind unter 25 Jahren. Aus unserer beruflichen Praxis wissen wir, dass davon ein nicht unerheblicher Teil bereits Berührungspunkte zur Kinder- und Jugendhilfe hatte, teilweise direkt aus der stationären Einrichtung in die Obdachlosigkeit entlassen wurde. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im vergangenen Sommer in Kraft getreten ist, reformiert das SGB VIII an entscheidenden Stellen und hat auch das Potential, die Situation für junge Volljährige zu verbessern. Dafür wurde der §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) entsprechend neu gefasst und eine Nachbetreuung durch den Jugendhilfeträger gesetzlich verankert. Zudem ist das Jugendamt nun verpflichtet, eine geordnete Übergabe bei Rechtskreisübergang zu gewährleisten und es ist eine Come back-Option vorgesehen, falls doch noch weitere Unterstützung notwendig ist. Doch wie kann dies gut gelingen? Welche Rolle kann hier die Wohnungsnotfallhilfe spielen? Wie die Kommunikation zur Jugendhilfe gestaltet werden? Was heißt das ganz konkret für unsere Arbeit in der Beratung?

Als Dozentin konte Frau Monika Feist-Ortmanns vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz gewonnen werden, die die Entstehung des Gesetzes wissenschaftlich begleitet hat. Sie steht nach einem Input für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Fragen können gern im Vorfeld eingereicht werden, eine Präsentation wird zur Verfügung gestellt.



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