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Anmeldung beendet

Abfrage zur Unterstützung des kommunalen Impfgeschehens

Ende Mai ist die Unterstützung des kommunalen Impfgeschehens durch uns als KV Nordrhein ausgelaufen, da das NRW Gesundheitsministerium (MAGS) den entsprechenden Vertrag mit uns nicht verlängert hat.

Sie haben allerdings weiterhin die Möglichkeit, die von den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (kurz KoCI) bei kommunalen Impfaktionen zu unterstützen. Nach Auskunft des MAGS erhalten Sie für den von einer KoCI beauftragten Einsatz maximal 120 Euro pro Stunde - ärztliche Leiterinnen und Leiter erhalten einen Stundensatz von maximal 150 Euro, Kosten für An- und Abreise werden nicht erstattet.

Wenn Sie Interesse daran haben, sich auf einer Liste einzutragen, die wir dem MAGS und damit auch den KoCI zur Verfügung stellen, beteiligen Sie sich gerne an folgender Umfrage, die wir für Sie bereitgestellt haben – darüber können Sie ohne weiteren Aufwand Ihre Bereitschaft signalisieren, von den KoCI für kommunale Impfaktionen angesprochen zu werden. Alle vertraglichen und versicherungsrechtlichen Fragen sind anschließend mit der jeweiligen KoCi zu klären, da die Beauftragung allein durch eben diese erfolgt. Die KV Nordrhein ist auch nicht mehr mit der Abrechnung der Leistungen beauftragt.

​​​​​​​​​​​​​​Herzlichen Dank!

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

    Ich habe eine ärztliche Approbation und bin an der Impftätigkeit in einer kommunalen Impfstelle interessiert.

    Mögliche Einsatzgebiete

    Bitte kreuzen Sie an, in welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten Sie gerne unterstützen würden (Mehrfachangaben sind möglich).

    Meine Kontaktdaten

    Bitte füllen Sie vollständig die Kontaktdaten aus, unter denen sie für die Koordinationsstellen der Kommunen zu erreichen sind.

    Datenschutzerklärung

    Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie auf die Liste aufgenommen werden möchten. Die Daten werden von der KVNO gespeichert und allein für den Zweck der Erstellung der Impfarztlisten gemäß Erlass des MAGS vom 07.06.2022 verwendet. Die Listen werden nach Beendigung der Impfaktion, spätestens jedoch entsprechend der gesetzlichen Fristen, gelöscht.


    Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.